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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, ich hatte einen Handwerker bei mir im Haus (1.12.2009).

Wie lange muss ich warten bis das Verjährt ist? Kann mir da jemand helfen?

Danke

Guggusele

7 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

schau mal hier zum Thema Verjährung

Wenn der Handwerker Dich anmahnt, verlängert sich das immer wieder.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von
Hat der Handwerker gefuscht oder ist die Rechnung überteuert? Warum willst du nicht bezahlen?
0 Punkte
Beantwortet von
Nein, ich hab noch gar keine Rechnung bekommen....:)
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

unabhängig davon wie die Rechnung aussieht und ob gerechtferigt.

www.dwa-wirtschaftsauskunft.de/service/verjaehrungsfristen.htm

Die Verjährungsfrist beträgt seit 2002 3 Jahre ab dem Folgejahr der eigentlichen Rechnungstellung, also für eine Rechnung aus dem Jahr 2009 ist die Verjährung am 1.1.2013 eingetreten.

Wobei bei einer Arbeitsleistung am 1.12.2009 es sein könnte, dass man dem Handwerker noch eine gewisse Zeit für die Rechnungsstellung zugestehen muss und somit eine Rechnungsstellung nach dem 1.1.2010 noch als ok. anzusehen ist und damit die Verjährungsfrist bis zum 31.12.2013 läuft.

Gruß

Helmut
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ich glaube da muss man was auseinander halten, der Beginn der 3-jährige Verjährungsfrist berücksichtigt nicht das Datum der Rechnungslegung, sondern ausschließlich den Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Vergütung entstanden ist, also die Leistung vollständig erbracht wurde.

Handwerker verschieben aus steuerlichen Gründen gerne mal die Berechnung von im Dezember erbrachten Leistungen in das Folgejahr, wodurch sich aber nicht auch der Zeitpunkt der Verjährung dieser Rechnung um ein Jahr nach hinten verschiebt. Auch wenn die Rechnungslegung erst irgendwann später erfolgt endet in diesem Fall die Verjährungsfrist zum 31.12.2012 24:00 Uhr und auch aus diesem Grund muss auf jeder Rechnung auch Zeitraum und Ort der Erbringung der berechneten Leistung angegeben sein.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Recht herzlichen Dank....

Gruss Guggusele
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Beantwortet von mikoop Experte (2.7k Punkte)
Hallo

Fair wäre, den Handwerker anzurufen und nach der Rechnung zu fragen. Wenn er nicht kommt, ruft man ja auch an.

Gruss, Mikoop
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