Hallo,
selbst ein nagelneuer Laptop kann einen Hardwarefehler haben, das ist nicht unbedingt eine Frage des Alters.
Für die bereits beim Kauf bestehenden Fehler haftet zunächst der Händler. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird i.d.R. davon ausgegangen, dass der Fehler bzw. die Ursache für den späteren Fehler bereits beim Kauf bestand, sofern der Händler nicht nachweisen kann, dass das nicht so ist. Nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren kehrt sich diese Beweispflicht um. Sofern der Laptop noch keine 6 Monate alt ist würde ich mich mit dem Problem sicherheitshalber an den Händler wenden. Auch wenn die Bearbeitung erst nach Ablauf der 6-Monate-Frist erfolgen sollte ist für die Beweispflicht der Zeitpunkt der Anzeige des Mangels entscheidend.
Garantiegewährung ist immer eine freiwillige Sache und kann vom Garantiegeber (Händler und/oder Hersteller) beliebig gestaltet werden während die Händlergewährleistung gesetzlich geregelt ist. Ob und unter welchen Umständen dein Problem unter die Garantie fällt ist also nicht von vornherein gesagt und müsste nachgelesen werden, der erste Weg führt innerhalb der ersten 2 Jahre aber erst einmal zum Händler, welcher seinerseits ggf. auch eine Herstellergarantie in Anspruch nimmt.
Wenn der Lüfter die ganze Zeit läuft muss das nicht unbedingt ein Fehler sein. Hier kommt es auch auf die Effektivität des Lüftungskonzeptes, die momentane Belastung und die Umgebungstemperatur an. Auch das eigene Verhalten kann den Dauerbetrieb notwendig machen, wenn man z.B. mit dem Laptop bequem auf dem Bett rumlümmelt oder ihn auf den Knien hält und dabei die an der Unterseite befindlichen Lüftungsschlitze ganz oder teilweise verdeckt werden. (Ein heutiger Notebook-PC ist eben doch kein Laptop = „auf dem Schoß“, auch wenn diese Bezeichnung immer noch verwendet wird.)
Gruß
Kalle