Hallo Weltmeister,
dennoch solltest du den Hinweis von Simser beachten.
Bei den PDFs handelt es sich vertragsrechtlich noch um Entwurfs-Muster, auch wenn sie bereits die endgültige Variante enthalten. Das Copyright geht i.d.R. erst dann an der Auftraggeber über, wenn die Leistung abgenommen und auch bezahlt wurde. Das beinhaltet dann auch die Übergabe der entsprechenden Vorlagen für die Druckereien und Werbefirmen für den Vierfarbdruck sowie die Grafik-Dateien für die Website-Gestaltung oder für Dokumenten-Vorlagen und oftmals ist auch die Erstlieferung von Firmenbögen, Visitenkarten, Flyern usw. Bestandteil des Vertrages.
Die Verwendung der 'extrahierten' Grafiken zum Drucken von Firmenbögen oder in Fax-Vorlagen auf dem PC vor Abnahme der Leistung und Übertragung des Copyrights könnte nicht nur Ärger mit dem Auftragnehmer einbringen, sondern ist u.U. auch im Vertrag mit einer entsprechenden Vertragsstrafe belegt.
Gruß
Kalle