Hallo,
man kann es wohl nicht oft genug erwähnen:
Nicht dem Händler obliegt die Entscheidung, ob eine mangelhafte Ware "eingeschickt" wird oder sofort gegen eine mangelfreie ausgetauscht wird, sondern dem Kunden!
Es geht hier nicht um "Umtausch", weil die Farbe nicht gefällt o.ä., sondern um Reklamation, weil dem Ding eine vom Händler zugesicherte Eigenschaft fehlt, nämlich zu funktionieren.
In einem solchen Fall, in dem es um ein Massenprodukt geht, kann man im ersten halben Jahr nach dem Kauf IMMER auf sofortigen Ersatz durch ein intaktes Gerät bestehen. Wer sich auf "das schicken wir ein" einlässt, tut dies freiwillig (und vermutlich aus Unwissenheit).
Stichwort: Sachmängelhaftung
§439 BGB
Gruß
Seven