13.4k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Guten Morgen!
Ich habe soeben nen Brief bekommen, weil ich über eine rote Ampel gefahren bin und geblittzt wurde. Die Situation:
An einer 2spurigen Kreuzung stand ih an einer roten Ampel, als hinter mir ein Martinshorn ertönte. Um dem Krankenwagen platz zu machen bin ich über die Induktionsschleife gefahren und hab mich an den rand der Kreuzung gestellt. Es blitzte 2 mal. Nun meine Frage: Tatsächlich bin ich ja über eine rote Ampel gefahren,aber nur um dem Krankenwagen platz zu machen. Bekomm ich jetzt die Punkte und das Fahrverbot oder kann ich mich dagegen wehren?
lg

37 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

ich würde erstmal eine Einspruch einlegen und mich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht schlau machen.

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Ich habe soeben nen Brief bekommen


Was stand denn in dem Brief?
War das bereits ein Bußgeldbescheid?
Ging dem ein Bußgeldverfahren voraus?
Oder hat man dir einen Anhörungsbogen geschickt?

Warum lässt du diese Informationen außen vor?
0 Punkte
Beantwortet von
Ich wohn nicht mehr bei meinen Eltern, bin da aber noch gemeldet. Meine Mutter rief mich nur gerade an und meinte dass ich an ner Roten Ampel geblitzt wurde, punkte und fahrverbot bekomme und nen Überweisungsschein unten dran hängt...
lg
0 Punkte
Beantwortet von
Steht in dem Brief, wie schnell du gefahren bist und wie lange die Ampel schon rot war?

Wenn diese Daten mit aufgenommen wurden, ist daraus sicher ersichtlich, dass du vorher angehalten bist.

Wie Lutz schon gesagt hat: Einspruch einlegen. Aber dann erstmal abwarten.
0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Also sowas wie "Stille Post".

Nimm dir erst mal das Schriftstück vor Augen; dann kannst du dich gerne wieder melden.

Ts, ts, vom Hörensagen!
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

wenn sich ein Rettungsfahrzeug mit eingeschalteter Signalanlage von hinten nähert, sollte man auch vor einer roten Ampel möglichst weit rechst ran fahren und den rechten Blinker eingeschaltet lassen sowie die Fußbremse betätigen um zu signalisieren, dass man das Fahrzeug gesehen hat und ihm die Vorfahrt einräumt. Allerdings hat ein Fahrzeug mit Sondersignal nur ein 'Wegerecht' und setzt nicht die StVO außer Kraft. Man darf also nicht trotz Rot in den Kreuzungsbereich einfahren weil dadurch u.U. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten und das hast du mit dem Überfahren der Haltelinie vor der Ampel leider gemacht.

Du kannst eigentlich nur im Anhörungsbogen dieser Situation ausführlich schildern und einräumen dass du da in deinem Bemühen das Rettungsfahrzeug nicht zu behindern leider eine Fehler gemacht hast.

Auf diesen Bildern ist normalerweise auch die Zeit des Überfahrens nach Umschalten auf die Rotphase angegeben. Bei deutlich mehr als ca. 3 Sekunden dürfte deine Behauptung bereits vor der roten Ampel angehalten zu haben ehe du den Rettungswagen registriert hast zumindest glaubhaft werden und somit auch der Ablauf des geschildertes 'Fehlverhaltens'. Du könntest dann darum bitten aufgrund der Situation von einer Bestrafung für Überfahren nach länger als 1 Sekunde (200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) abzusehen. Mit etwas Glück und wenn bisher noch keine 'Fahrauffälligkeiten' für deine Person registriert wurden wird eventuell nur ein einfaches Überfahren von Rot unterhalb 1 Sekunde angesetzt, bei ganz guter Laune des Sachbearbeiters die Sache eventuell auch ganz eingestellt. Einen Rechtsanspruch darauf hast du allerdings nicht.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Das ist doch mal wieder 'n Support wie geleckt!
Manchmal frag ich mich, Kalle, wo du das alles her holst.
Aber dann erinnere ich mich wieder an Moustache ...

Gratulation!
0 Punkte
Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
@Kalle,
mit einer kleinen Einschränkung was die STVO angeht und deinem Hinweis, "die StVO würde nicht außer Kraft gesetzt".

Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO.

„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“


Damit besteht für den Krankenwagen ein Anspruch auf sofortige Befolgung (=Anordnung an andere Verkehrsteilnehmer), was somit auch den Verkehrsteilnehmer verpflichtet wohlweislich ohne Gefährdung Anderer selbst kleinere Verkehrsverstöße zu begehen. Dazu zählt auch das Überfahren von roten Ampeln, aber natürlich nicht gleich der ganzen Kreuzung.

Gruß
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von
Das ist doch mal wieder 'n Support wie geleckt! Manchmal frag ich mich, Kalle, wo du das alles her holst.
es gibt halt supporter, die ne frage lesen und beantworten, und dich ;-))
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

wenn der Krankenwagen auch bei Rot oder Rot-Gelb durchgefahren ist, wurde er auch geblitzt, daher müsste es beweisbar sein.

Gruß

Helmut
...