Hallo,
und du meinst das wirklich ernst?
Mal davon abgesehen dass du mit dem Eingenbau-Teil bei der von dir vorgesehenen Inbetriebnahme vermutlich gleich gegen eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und verbindlichen Normen verstoßen wirst, ist das in meinen Augen der blanke Wahnsinn. Im Gegensatz zu Erdbeere01 glaube ich nämlich nicht dass du irgendwie 'vom Fach' bist.
Mit diesem Kaminofen im Keller wirst du es vermutlich nur einmal schaffen das Obergeschoss gut zu beheizen, nämlich dann wenn du die ganze Bude abfackelst. Und anschließend vor dem Nichts stehst, weil deine Gebäudeversicherung dafür nicht einspringt wenn deine Eigenbauheizung vor der Inbetriebnahme nicht abgenommen wurde.
Kann aber gut sein dass du und deine Familie das nicht erleben müsst weil ihr schon vorher durch austretendes Kohlenstoffmonoxid selig ins Nirvana eingegangen seid. Entweder weil Luftzufuhr, Brennraumgestaltung und Abzug nicht zusammenpassen oder weil der Keller selbst nicht genügend Frischluftzufuhr hat um den Ofen mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen, oder sogar beides.
Nachträglich installierte Kaminöfen müssen in ihrer gesamten Installation übrigens vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Da dein Eigenbau aber keine Typprüfung aufweist und auch keine Bestätigung der Einhaltung der entsprechenden DIN- und EN-Normen, wird es zu keiner Abnahme kommen. Dir wird eine Inbetriebnahme strickt untersagt und eine Frist gesetzt werden, dieses Teil wieder zu entfernen.
Vielleicht kannst du das Ding ja noch im Garten als Grill oder Räucherofen verwenden, die erforderlichen Prüfzeugnisse für dieses Unikat einzuholen dürfte jedenfalls erheblich teurer kommen, als der Kauf eines zugelassenen Kaminofens.
Gruß
Kalle