Hallo Marcus,
mal ein Beispiel:
Fahrt mit dem PKW zur U-Bahn - 15 km
Fahrt mit der U-Bahn - ?? km, Kosten für die einfache Fahrt 2,30 €
15 x 0,30 + 2,30 = 6,80 €
Kontrolle: 6,80 / 0,30 = 22,7 km
Wenn eine Fahrt mit dem PKW bis zur Arbeitsstelle nicht länger als 22,7 km wäre, kannst du PKW-Entfernungs-km + Fahrpreis für die U-Bahn abrechnen, das ist zulässig und du fährst eventuell damit sogar besser.
Ist eine per Routenplaner auch belegbare kürzeste PKW-Gesamtfahrstrecke jedoch länger als diese hypothetischen 22,7 km, dann rechne auch diese Strecke als PKW-Strecke ab. Ob die Teilstrecke mit der U-Bahn kürzer wäre als mit dem PKW kann vermutlich nicht einmal das Finanzamt mit Bestimmtheit sagen.
Gruß
Kalle