Hallo ausspioniert,
sowas muss dir bekannt gemacht werden, entweder im Arbeitsvertrag oder mit einer sonstigen Mitteilung. Wenn dem nicht so ist, wäre so eine Aktion nicht erlaubt.
Sollte es trotzdem stattfinden, dann würde ich mal mit dem Betriebsrat sprechen. Ein aktiver Keylogger kann aber auch von jedem anderen Rechner/Menschen auf der Welt kommen.
Woran habt ihr denn den aktiven Keylogger erkannt?
Gruß Fabian