Ich würde jetzt mal so sagen: Du bemalst die Tassen in der Absicht, sie anschließend zu verkaufen.
Die Tätigkeit des Bemalens ist demnach eindeutig darauf ausgelegt, einen Gewinn zu erwirtschaften.
Ergo bist du nicht mehr reine Privatperson, die mal eben ein paar bemalte Tassen, die sinnlos in der Gegend rumstehen, verhökern will.
Du bist als eindeutig Händler.