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Gefragt in Plauderecke von
Als mir in der Pause Übel wurde verließ ich die Pause um 5min. früher als dann meine Rektorin kam verdonnerte sie mich zum Nachsitzen darf sie das?

6 Antworten

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Beantwortet von
Verstehe ich nicht: Bei Übelkeit hättest Du mehr Pause gebraucht anstatt weniger - vor allem kein Nachsitzen.

Wohin verliessest Du denn die Pause 5 min früher?
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Beantwortet von
generell darf dich deine direktorin zu maximal 4 stunden zusätzlicher pause pro woche verdonnern.
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Beantwortet von
Es geht nicht um zusätzliche Pause, sondern um Nachsitzen, anwald... ;-)
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Beantwortet von Mitglied (101 Punkte)
Ein Skandal sondersgleichen ist das. Du solltest sofort einen rechts am Wald aufsuchen und vor das Bundesschulverfassungsgesetz ziehen mit einer Klage.
Bis das soweit ist, sollte der Thread bereits im Nirvana spazieren gehen (nicht mehr auffindbar sein).
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Beantwortet von Mitglied (101 Punkte)
man möge noch -gesetz durch -gericht ersetzen... ;)
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Beantwortet von
@stepper
als ich noch kein anwald war weil von geburt war mein name monika aber das hat sich nie richtig angefühlt jedenfalls das gabs damals auch schon und schön war das nicht, aber pause ist pause! vielleicht wird das mal abgeschafft wenn das zentralabitur kommt aber das ist reine spekulation. bis dahin muss man halt damit leben und sind wir mal ehrlich so eine kleine schulstrafe ist nix dagegen im falschen körper geboren zu sein.
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