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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich bekomme von meinem Arbeitgeber einmal jährlich leistungsabhängig eine Prämie.

Nun habe ich gehört, man für diese Prämie die staatliche Rentenversicherung bezahlen muss, aber der Betrag nicht auf die Rente angerechnet wird.

Stimmt das so?

Wie sieht es mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld aus? Werden die auf den Betrag der später ausgezahlte Rente angerechnet?

Gruss
Ebayuser

4 Antworten

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Beantwortet von
alles was du einzahlst wird auch irgendwie angerechnet
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo ebayuser,

für die Berechnung der Rente wird jeweils das beitragspflichtige Jahreseinkommen und die sich daraus für dieses Jahr ergebenden Beiträge herangezogen und das beinhaltet dann auch die Rentenversicherungsbeiträge für solche Einmalzahlungen wie Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Wenn durch solche Einmalzahlungen das Gesamteinkommen die s.g. Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, dann ist nur der Teil beitragspflichtig, der noch innerhalb dieser Bemessungsgrenze liegt und nur der wirkt sich dann auch auf die Höhe der Rente aus. Für den überschreitenden Betrag wird dagegen kein Beitrag erhoben und dieser Teil wird dann natürlich auch nicht bei der Errechnung der Rente berücksichtigt.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Einige Rentenkassen haben sich tatsächlich verrechnet,kam im TV Sender MDR. Es wurden z.B. wie schon KJG17 beschrieb einige Einmalzahlungen nicht mit angerechnet.
Also aufpassen und evtl. von einen unabhängigen Experten nachrechnen lassen.Kostet so um die 150-350Euro aber es lohnt sich.
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Beantwortet von
Hi,
wenn dein Betrieb Rentenbeitrag für die Prämie bezahlt, dann wird sie auch auf die Rente angerechnet. Das ist aber in den meisten Betrieben nicht üblich. Dann müsstest du selbst den Beitrag zahlen.
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