hallo, ist das ein reguläres geschäft, also eine steuernummer etc und onlineverkauf betrieben wird, dann ist er dazu verpflichtet- fernabsatzgesetz.
allerdings sollten irgendwelche gebrauchsspuren und andere probleme festgestellt werden, kann er den zu erstattenden betrag mindern.
daher so gekauften teile immer gut behandeln, die verpackung behalten und sollte alles fluppen.
nach den 14 tagen ist man die verpackung zu behalten nicht verpflichtet.
über das rückgaberecht muss man informiert werden.
beim onlinekauf sollte man die AGB behachten.
fernabsatzgesetz- telefon, fax. email, online-shop
mfg