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Gefragt in Plauderecke von
Servus,
kurz und bündig - chronologisch:

1.) Ich habe heut gg. 11 Uhr bei Saturn ein Toshiba SAT C870 1C2 gekauft und wie es sich gehört (wie ein rohes Ei...) nach Hause transportiert

2.) Gg. 13 Uhr wurde es ausgepackt, in der Absicht den Akku erstmals zu laden. Dabei fiel mir auf, dass es im Gehäse "scheppert", sprich: irgendein (Plastik)Teil ist darin lose unterwegs/abgebrochen/xyz.

3.) Gg. 14 Uhr zurück zu Saturn. Dort wurde mir unterstellt ich hätte das Notebook fallen lassen etc.pp. . Außerdem seien deutliche Gebrauchsspuren zu sehen (Ein Kratzer am Gehäuse, mehrere am Akku, ...). Dummerweise hatte ich selbiges in den vorherigen 3 Std. weder in gebrauch (der Akku wurde ja noch nicht einmal geladen...), noch habe ich Tolpatsch es fallen lassen oder den (beireits montierten) Akku maltretiert.

4.) Für den Rechner wurde dann beim "Service" ein Reparaturauftrag ausgestellt und mir -großzügigerweise - ein (höherwertiger HP) Ersatzrechner angeboten. Im nachhinein ärgere ich mich v.a. darüber den HP-Rechner angenommen zu haben und nicht auf das gleiche Modell bestanden zu haben (es waren noch 19 Stk. im Regal. Was wenn der nächste Toshiba-Rechner den gleichen Schaden hat..?)

5) Der Rechner wurde ohne Akku zur Reparatur geschickt. Nachdem ihn diverse Personen (inkl. Eheringen usw.) genauestens untersucht hatten, wies er auch noch weitere Gebrauchsspuren (zusätzlich zu den, ebenfalls nicht von mir verursachten) auf.


Meine Fragen dazu:
- Wie hätte ich/kann ich nachweisen, dass mir das Notebook nicht heruntergefallen ist? Ich gehe davon aus, dass die Service-Techniker aber genau zu diesem Schluss kommen - woher sollen sonst die losen Teile kommen. Wenn nicht bei der Montage geschlampt wurde, muss es ja auf irgendeine Weise zu mechanischer Belastung gekommen sein.

- Wäre es sinnvoller gewesen es zu einem anderen Sachverständigen zu bringen?

- Hilft die Verbraucherzentrale weiter? Oder sollte ich mir gleich einen Rechtsbeistand suchen?


Naja - egal wie die Geschichte ausgeht: Ich hatte das erste und letzte mal etwas mit einem der "großen" Elektronikketten zu tun.

Dank im voraus für Erfahrungsberichte und, oder Tipps,


Chr.

12 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Hallo, sowas ist uncool, es passiert aber schon öfters.
Als erstes könntest du bei der Verbraucherzentrale dich erkundigen/nachfragen.
Einen Rechtsbeistand hinzuziehen, wenn es hart auf hart kommt, sprich du die gestellten Vorwürfe entkräften musst.

Was sich aber für dich ungünstig stellt, du hast mit der Zustimmung der Reparatur auch irgendwie dich dazu bekennt.
Dich darauf nicht einzulassen und unter der Androhung entsprechende Schritte zu anleiten, wäre vielleicht besser.
Was natürlich mit viel Ärger, Stress und so weiter verbunden ist.
Und nicht selten nach dem ganzen Getue lässt das Ergebnis keine Freudensprünge zu.
Normalerweise gibt es das Umtauschrecht nicht mehr, das aber wird noch durch verschiedenen Handelsketten auf Kulanzbasis praktiziert.
Was hier erschwerend ist, die angeblichen Gebrauchsspuren.
Denn das hängt im großen Teil davon ab, wer dann das zurückgegebene Gerät entgegen nimmt, also in Augen des Betrachters.

Tatsache ist, dass Ausstellungsstücke wieder im Regal als "Neuware" landen.
Es ist nicht die Regel, aber sowas gibt es und das sind die berühmten Einzelfälle.

Persönlich sind "Ich bin nicht blöd", "So muss Technik" schon lange für mich eher Notläden, wirklich nur bei Notfällen "Muss jetzt haben..." und das auch noch bei Kleingeräten die auf einem Kaffeetisch passen...
Spätestens nach einem Kännchen Kaffee bin ich wieder da, falls was nicht richtig sein sollte:-)
Grundsätzlich achte ich darauf, ob es noch original verpackt ist und falls mehrere offen sind, dann lasse ich mir eins vorzeigen und verpacken.
Guckt der Verkäufer mich schief an oder sogar hat der was zu meckern, dann blicke ich "nett" zurück und weg bin ich.

mfg
0 Punkte
Beantwortet von
würde dir auch den rechtsanwalt oder die verbraucherzentrale empfehlen.

der verkäufer hätte im laden noch das gerät auspacken und es dir zeigen müssen, wenn er jetzt behauptet es ist durch dich beschädigt worden. mach dir also nicht so große sorgen. aber du wirst sicherlich einen rechts beistand brauchen!

lg
0 Punkte
Beantwortet von
O.k. Danke erstmal für Eure Rückmeldungen.

Ich habe gleich mal bei der Verbraucherzentrale angefragt und direkt Toshiba angeschrieben. Um den Anwalt/Rechtschutz kümmere ich nächste Woche. Die Lage ist zwar rel. verzwickt/hoffnungslos, aber ich denke, wenn schon - denn schon. Als Schnäppchen kann man den Rechner sowieso nicht mehr bezeichnen. Den Ersatzrechner lasse ich mal auf alle Fälle unbenutz im Schrank weggesperrt. Dieser wurde mir übrigens zur Kotrolle vom Verkäufer "widerwillig" ausgepackt!

Noch ein entspannteres WoE.,


Chr
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ich selbst habe Saturn bei Reklamationen eigentlich noch nie so pingelig, sondern eher recht großzügig erlebt und wurde bei Reklamationen zur Erstprüfung bisher auch immer zuerst an die entsprechende Verkaufsabteilung verwiesen und nicht sofort an den 'Reparatur-Service'.

Natürlich könnte man ein neues Notebook auch mal beim Auspacken fallen gelassen haben, aber wie dann ein innerhalb von 3 Stunden nach Kauf reklamiertes Gerät zusätzlich noch weitere 'Gebrauchsspuren' aufweisen kann und worin diese eigentlich bestanden, würde ich mir mal vom Service-Chef selbst etwas genauer erklären lassen.

An bzw. in einem original verpacktem Notebook kann eigentlich nichts zerbrechen, wenn es in der Originalverpackung beim Transport doch mal von der Palette fällt. Bevor im Notebook was bricht, würde die Schutzverpackung selbst schon sichtbare Beschädigungen aufweisen. Deshalb wird hier selbst beim Bemühen der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts lediglich Aussage gegen Aussage stehen. Und der Service von Saturn würde sich ohne vorliegendes Eigenverschulden nur dann entgegenkommend zeigen, wenn er seinerseits Aussicht hätte, Toshiba für fehlerhafte Ware in Regress zu nehmen.

Sofern du nicht den Beweis dafür antreten kannst, dass das Notebook beim Kauf nicht mehr original verpackt war, also schon mal vor dem Verkauf aus der Schutzverpackung genommen wurde, hast du eigentlich kaum eine Chance, dass dir die gefundenen Schäden nicht angelastet werden. Bei einem Vorführgerät oder s.g. B-Ware mit entsprechendem Preisnachlass, wären dagegen gewisse Gebrauchsspuren verständlich, die Ware müsste dann aber entsprechend gekennzeichnet und die Art der vorhandenen Gebrauchsspuren angegeben sein.

Dass dir bewusst ein Vorführgerät oder B-Ware ohne Kennzeichnung als Neuware verkauft wurde, ist eher unwahrscheinlich. Bliebe noch die Möglichkeit, dass das Notebook innerhalb des 14-tägigen Rückgaberechts bei Saturn als ungenutzt und vermeintlich noch original verpackt zurückgegeben und ohne intensive Prüfung wieder ins Verkaufsregal gestellt wurde. Da bei Verkäufen und auch Rückgaben immer auch die jeweiligen Geräte-Nummern per Scanner erfasst werden, müsste sich durch Saturn auch prüfen lassen, ob dein Notebook schon einmal das Haus verlassen hatte. Das werden die natürlich ohne Aufforderung nicht machen, denn in so einem Fall müsste dir Saturn dein Notebook dann ja kostenlos ersetzen.

Zumindest gehe ich davon aus, dass die Service-Mitarbeiter die Lebensgeschichte deines Notebooks im eigenen Haus nicht erst noch überprüft haben, bevor sie dir eine Abfuhr erteilten und eventuell eröffnet sich hier tatsächlich noch eine kleine Chance für dich.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Frohes neues Jahr,

Fall ist geklärt. Ich habe vor lauter Feiertagen ganz vergessen eine Rückmeldung zu geben:

- Im neuen Notebook war eine Schraube locker. Warum auch immer. Notebook wurde bei Toshiba repariert.

- nach einigem Hickhack (Saturn) bekam ich einen neuen Rechner, weil ich der Meinung war ein funktionsfähiges neues Gerät gekauft zu haben.

- Im Nachhinein muss ich v.a. die Schadensabwicklung seitens Toshiba (NICHT Saturn!) loben. Zum Glück hatte ich mich gleich mit Toshiba in Verbindung gesetzt. Dort war man von Anfang an Kooperativ, ehrlich (man hätte die Schraube ja auch verheimlichen können...) und zuvorkommend.

-> Nie mehr gewisse Ketten.

Nochmals Danke für die bisherigen Rückmeldungen,


Chr.
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Beantwortet von
-> Nie mehr gewisse Ketten.

Prego. Höchstens scarpe lacci eingeschweißt (auf Deutsch: Bückware á la Schnürsenkel- und Hosenträger-Kategorie)
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Mit Saturn habe ich vor über 10 Jahren einmal so schlechte Erfahrungen gemacht, dass ich deren Läden seither nicht mehr betrete. Nach allem, was ich lese, ist es aber absolut keine Ausnahme, dass Käufern die Schuld an einem Schaden zugeschoben und gesetzliche verbriefte Rechte verweigert werden.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Umgekehrt habe ich schon oft bei eBay (bei Verkäufern mit Top-Bewertung) B-Ware gekauft. In 3 Fällen gab es in der - reduzierten - Garantiezeit ein Problem. Das wurde stets ohne Diskussion und umgehend beseitigt (verschiedene Verkäufer).
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Beantwortet von
Zahlt eigentlich bei Internetbestellungen künftig der Käufer keine Returenkosten, wenn die Ware zu beanstanden ist? Der Kunde ist dafür die "Feststellungs-Instanz"? Und falls die "Bestätigungs-Instanz" (Verkäufer) ungerechtfertigter Wiese nein sagt, geht das Gezerre weiter, nur anders?
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Nicht künftig - schon lange zahlt der Käufer keine Rücksendungskosten - sofern der Kaufpreis > 40 Euro war. Üblicherweise sendet der Verkäufer einen (bezahlten) Retourenschein.
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