Dafür, die Daten vor einer Reparatur die Daten (und überhaupt regelmässig) zu sichern - also in Sicherheit zu bringen - ist unbedingt der Benutzer/Besitzer zuständig.
Allerdings meine ich, dass die reparierende Firma einen Kunden auf diese Notwendigkleit hinweisen müsste - jedenfalls, wenn von der Platte überhaupt noch etwas zu holen ist. Vielleicht war das hier aber nicht der Fall?