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Gefragt in Plauderecke von
hallo,folgendes problem:
ich habe mir eine Filmmusik-CD(2012) gekauft. der film ist schon seit einigen jahren im handel bzw. wurde schon des öfteren im tv gezeigt.

jetzt habe ich eine private diashow erstellt und habe ebend diese filmmusik von der gekauften cd,umgewandelt in mp3 und in die diashow eingearbeitet.

jetzt wollte ich,ganz stolz,diese diashow,in der schule meiner enkelin
präsentieren, aber da bekam ich nen tipp von einer lehrerin..... nunja.

meine Frage: darf ich die Filmmusik privat nutzen,für eine Diashow? und vorführen? ich habe doch die Filmmusik-CD selbst gekauft,also bin ich doch der gesetzliche eigentümer?und verdiene nichts daran.

5 Antworten

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Beantwortet von roxysoft Experte (1.2k Punkte)
Hi,

privat nutzen und einsetzen darfst du die Musik. Öffentlich vorführen, z.B. in der Schule, oder weitergeben darfst sie nur, nachdem du Lizenzgebühren an die Gema gezahlt hast.
Du besitzt zwar das Eigentumsrecht an der CD, nicht aber die Urheberrechte an der Musik.

Ich würde die Diashow noch einmal machen. Vielleicht hast du ja noch die Projektdateien und brauchst nur die Musik auszutauschen.
Hier mal 'n paar Links:

www.ende.tv/
www.linorise.de/blog/?cat=4
www.terrasound.de/gemafreie-musik-kostenlos-downloaden/
freeplaymusic.com/
www.jamendo.com/de/
incompetech.com/music/royalty-free/
de.audiomicro.com/kostenlose-lizenzfreie-musik/sort:name/direction:asc
www.seabreezecomputers.com/tips/freemusic.htm
www.purple-planet.com/#

Ich hoffe, es hilft dir etwas.

Gruß
Rox
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.
Quelle

Sofern diese eigentlich private Dia-Show beispielsweise kostenlos im Rahmen des Unterrichts in der Klasse deiner Enkelin (als Demo zu einem Unterrichtsziel) vorgeführt werden soll, müsste dies zwar bei der GEMA angemeldet werden, eine Vergütung wird jedoch nicht fällig.

In jeder Schule sollte es eigentlich einen Ansprechpartner im Verwaltungsbereich geben, der sich mit diesen, ansonsten folgenlosen Pflicht-Anmeldungen bei der GEMA etwas auskennt.

Mit ein wenig Eigeninitiative wird die Lehrerin diesen Kollegen bzw. diese Kollegin an der Schule bestimmt auch ausfindig machen können, du selbst kannst logischerweise keine vergütungsfreie Vorführung in einer Schule beantragen. Du müsstest lediglich eine Titelliste und eine Angabe, von aus welchen Quellen (CDs) diese Titel stammen, für solch eine Anmeldung beisteuern.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
müsste dies zwar bei der GEMA angemeldet werden, eine Vergütung wird jedoch nicht fällig.


Hat das einene tieferen sinn?
Dabei fallen doch für alle beteiligten nur verwaltungskosten an.
0 Punkte
Beantwortet von
Ja,danke, habe mich an die Leiterin gewandt und somit ist das Problem vom Tisch.

ach,noch was,Musik habe ich geändert.

Danke
0 Punkte
Beantwortet von
womit Lehrer/-innen sich so rumplagen müssen

Deshalb aber nun GAR KEINEN Unterricht mehr zu erteilen, ist auch keine Lösung. ;-)
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