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Gefragt in Tabellenkalkulation von
Hallo an Alle,
ich soll für die Arbeit einen Urlaubsplaner in Excel erstellen. Hat soweit auch gut geklappt bis auf eine Formel !! Also:
A1 ist der Resturlaub aus dem Vorjahr
B1 der Urlaubsanspruch diesen Jahres
C1 soll berechnet werden wie viel Urlaubsanspruch aktuell noch besteht
D1-O1 stehen die Urlaubstage von Jan-Dez

Das normal ausrechnen zu lassen wäre kein Problem - allerdings soll berücksichtigt werden, dass der Resturlaub nur bis Ende März besteht. Der Rest verfällt
Ich steh da echt auf dem Schlauch und versuche mich seit gestern mit etlichen wenn verknüpfungen aber komme nicht ans Ziel !!

Kann mir jemand helfen ??

DANKE

7 Antworten

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Beantwortet von rainberg Profi (14.9k Punkte)
Hallo Sabine,

ungetestet, vielleicht so:

=B1+A1-SUMME(D1:F1)-SUMME(G1:O1)

teste mal selbst.

Gruß
Rainer
0 Punkte
Beantwortet von rainberg Profi (14.9k Punkte)
Hallo Sabine,

vergiss meine Formel, sie rechnet wahrscheinlich falsch.
Leider habe ich heute keine Zeit mich weiter damit zu beschäftigen.

Gruß
Rainer
0 Punkte
Beantwortet von
=WENN(MONAT(HEUTE())<4;A1+B1-SUMME(D1:F1);B1-SUMME(D1:O1)+MIN(SUMME(D1:F1);A1))

CU Aliba
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo Sabine,

nochmal ich. Die Formel zeigt halt den Urlaubsanpsruch zum aktuellen Zeitpunkt, berücksichtigt allerdings nicht, ob der Anspruch überhaupt noch genommen werden kann. Z.b. wird am 30.3. immer noch der komplette Anspruch angezeigt, auch wenn der Resturlaub mangesl fehlender Arbeitstage bis zum 31.3. nicht mehr genommen werden kann. Sollte das auch berücksichtigt werden, müssten dann natürlich auch die Feiertage und die Restarbeitstage bis 31.3, berechnet werden.

CU Aliba
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Beantwortet von Experte (9.8k Punkte)
Das normal ausrechnen zu lassen wäre kein Problem - allerdings soll berücksichtigt werden, dass der Resturlaub nur bis Ende März besteht. Der Rest verfällt

das ist aber laut europäischen gerichtshof nicht mehr zulässig !

vadder
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Beantwortet von paul1 Experte (4.9k Punkte)
Hallo,

Wie soll das berechnet werden, wenn z.B. ein Dienstnehmer seinen 3-wöchigen Resturlaub am 18.3.2013 antritt, werden dann ab 1.4.2013 die verbleibenden Urlaubstage als unbezahlten Urlaub bzw. zu Lasten des laufenden Urlaubsanspruches verrechnet.

Hier mit absoluten Zahlen abgegrenzt zu arbeiten halte ich für nicht möglich und wäre außerdem unseriös.

Gruß

Paul1
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

ich würde die Formel so fassen

=WENN(MONAT(HEUTE())<4;A1;MIN(A1;SUMME(D1:F1)))+B1-SUMME(D1:O1)

zu dem Urlaubsanspruch ist folgendes zu sagen. Der Restulaubsanspruch besteht bis zum 31.3. des Jahres, wobei es unterschiedliche Regelungen inden Betrieben gibt. Einmal muß der Urlaub bis zum 31.3. genommen sein, ein andermal muß er am 31.3. angetreten sein.

Die oben genannte Formel berücksichtigt den 2. Fall nicht.

Gruß

Helmut
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