Hallo Sabine,
nochmal ich. Die Formel zeigt halt den Urlaubsanpsruch zum aktuellen Zeitpunkt, berücksichtigt allerdings nicht, ob der Anspruch überhaupt noch genommen werden kann. Z.b. wird am 30.3. immer noch der komplette Anspruch angezeigt, auch wenn der Resturlaub mangesl fehlender Arbeitstage bis zum 31.3. nicht mehr genommen werden kann. Sollte das auch berücksichtigt werden, müssten dann natürlich auch die Feiertage und die Restarbeitstage bis 31.3, berechnet werden.
CU Aliba