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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich bin gerade am grübeln, ob es einen Unterschied macht, ob man sein komplettes Jahresgehalt monatlich mit je 1/12 ausgezahlt bekommt oder ob man Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld getrennt bekommt und somit in den "normalen" Monaten nur 1/14 des Gehaltes ausbezahlt bekommt.

Natürlich kann man eine Lohnsteuererklärung machen, aber dort bekommt man die Sozialabgaben nicht wieder zurück.

Gleiche Frage stelle ich mir bei Zielprämien. Ist es besser 100 Euro im Monat mehr zu haben oder 1200 Euro auf einmal mehr zu bekommen?


Gruss
Ebayuser

P:S: Für die Leute, die jettz sagen " Boh ey, 14 Gehälter möchte ich auch haben". Die Leute mit 14 Gehälter bekommen jeden Monat weniger, bei gleichem Jahreseinkommen.

6 Antworten

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Beantwortet von
Die Leute mit 14 Gehälter bekommen jeden Monat weniger, bei gleichem Jahreseinkommen.


auf welchem mond lebst du denn? wenn ich das jahr über absichtlich weniger bekommen würde und dann auf das 14 hoffen, na danke! ich denke du checkst es nicht richtig, frag mal deinen chef!
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Ebayuser,

die Lohnsteuer ist eigentlich nur eine gezwölftete Form der Einkommenssteuer, die nur so lange einigermaßen hinhaut, wie das zu versteuernde monatliche Einkommen etwa gleich hoch ist. Grundlage der insgesamt zu zahlenden Einkommenssteuer ist aber immer das zu versteuernde Jahreseinkommen.

S.g. Einmalzahlungen werden i.d.R. im Abrechnunsgmonat ganz normal nach 'Tabelle' versteuert, nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen könnten sie steuerlich über mehrere Monate verteilt werden.

Da der Steuersatz einer Progression unterliegt, werden Einmalzahlungen nach der Lohnsteuer-Monatstabelle regelmäßig zu hoch besteuert. Hier haben die Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, am Jahresende die für das Jahr insgesamt einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nochmals neu zu berechnen und die sich daraus ergebenden Korrekturen für zuviel einbehaltene Steuern dem auszuzahlenden Netto-Lohn wieder zuzurechnen.

Zu diesem s.g. 'Lohnsteuerjahresausgleich' sind die Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet, sie können das machen, müssen es aber nicht. Um dem Staat nicht unnötigerweise Steuern zu schenken, müsstest du dich in dem Fall selber um eine Rückerstattung bemühen. Dazu ist allerdings eine Einkommenssteuererklärung erforderlich, was jedoch recht einfach mit der Software -> ElsterFormular erledigt werden kann.

Die in der Lohnsteuertabelle enthaltenen steuerlichen Freibeträge gehen dabei natürlich nicht verloren, du musst dir also keinen Kopf über die steuerliche Berücksichtigung deiner 'Sozialabgaben' machen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
@somniJak: sehr hilfreich die Antwort......nicht! Lass mich raten, du wirst nach Stundenlohn abgerechnet? Ab einem gewissen Einkommen ist es üblich nach Jahresgehalt zu verhandeln. Und da ist es egal, ob 12, 13 oder 14 Gehälter. Bekommen tut man in den normalen Monaten vermutlich trotzdem meh als du.

@Kalle: Wenn ich jetzt einen Jahresausgleich mache und dann Steuern zurück bekomme, dann habe ich ja zu viel bezahlt. Leider habe ich die Rentenversicherungsbeiträge, Krankenkassenbeiträte und die Beiträge zu Pflegeversicherung nicht zurück bekommen.

Kommt dies nur daher, weil ich es so weit zur Arbeit habe, oder ist in der Rückzahlung auch mit reingerechent, dass ich das 13 und 14 Gehalt mit einem höherem Steuersatz verrechent bekommen habe?
Sollte das der Fall sein, dann würde man bei 12 Jahreszahlungen doch mehr ausgezahlt bekommen, weil man weniger Krankenkasse etc. bezahlen muss ?!

Gruss
Ebayuser
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Ebayuser,

diese Beiträge bekommst du natürlich nicht erstattet. Sie werden als s.g. Vorsorgebeiträge lediglich nicht versteuert und das hat ja dein AG bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuern bereits berücksichtigt.

Es werden lediglich die Steuern für das zu versteuernde Jahres-Einkommen insgesamt neu berechnet und die Differenz zu den vom AG lt. der elektronischen Lohnsteuermeldung (eTin) insgesamt abgeführten monatlichen Steuern erstattet.

Wo sich ggf. noch eine Steuer-Erstattung rausholen ließe, wären die Entfernungspauschalen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder auch anderen, nachweisbaren berufsbedingten Ausgaben, die du selbst aus deinem (versteuerten) Einkommen bestreitest.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
@Kalle: Ich wunder mich immer wieder darüber, wie du bei so´nen Typen noch sachlich antworten kannst. Das beneide ich dich!

@ebayuser: Nicht alles, was Kalle geschrieben hat ist richtig, aber grundsätzlich ist es für das Finanzamt egal, wann im Jahr du dein Jahresgehalt verdienst. Kommt immer nur auch die Gesamtsumme des zu versteuernden Einkommenans an. Ob 12 mal oder 14 mal im Jahr, völiig Brille.
Für dich als Gehsltsempfänger ist es aber grundsätzlch von Vorteil, IMMER und jeden Monat das selbe Gehalt zu bekommen, nix 13 ... nix 14. sondern bei der Gehaltsverhandlung das Jahresgehalt durch 12 verhandeln. Warum: allein schon wegen der Sicherheit, es zu bekommen... Denn auch schriftlich zugesagte Urlaubs- & Weihnachts-"Gelder" müssen nicht bezahlt werden, auch wenn es im Arbeitsvertrag steht.

Weiter muss ich dir leider bescheinigen, dass du hier etwas arrogant erscheinst und gleichzeitig etwas ungebildet. Wer über Jahresgehälter verhandelt, sollte deutsch in Wort und Schrift können und andere nicht im Forum beleidigen oder als geringwertig darstellen....
kromgi

PS: Deine Fragen hab ich mir bereis gestellt, BEVOR ich ins Vorsellungsgespräch gegangen bin. Und nicht erst Jahre später....
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Beantwortet von
Hallo,

@kromgi: War bei meiner Antwort an somniJak ein wenig aufgebracht, da die erste Antwort gleich mal eigentlich überhaupt nichts mit der Fragestellung zu tun hat. Anstonsten sehe ich zu, dass ich nicht beleidigend rüber komme. Aber wie man in den Wald hineinruft, so schallt es herraus. Wie kommst du darauf, dass ich ungebildet erscheine?

Leider konnte ich es mir nicht aussuchen, ob ich 12 oder 14 Gehälter bekommt. Dies ist durch den Tarifvertag so abgedeckt und da war während des Vorstellungsgesprächs kein Verhandlungsspielraum.

Gruss
Ebayuser
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