@Kalle: Ich wunder mich immer wieder darüber, wie du bei so´nen Typen noch sachlich antworten kannst. Das beneide ich dich!
@ebayuser: Nicht alles, was Kalle geschrieben hat ist richtig, aber grundsätzlich ist es für das Finanzamt egal, wann im Jahr du dein Jahresgehalt verdienst. Kommt immer nur auch die Gesamtsumme des zu versteuernden Einkommenans an. Ob 12 mal oder 14 mal im Jahr, völiig Brille.
Für dich als Gehsltsempfänger ist es aber grundsätzlch von Vorteil, IMMER und jeden Monat das selbe Gehalt zu bekommen, nix 13 ... nix 14. sondern bei der Gehaltsverhandlung das Jahresgehalt durch 12 verhandeln. Warum: allein schon wegen der Sicherheit, es zu bekommen... Denn auch schriftlich zugesagte Urlaubs- & Weihnachts-"Gelder" müssen nicht bezahlt werden, auch wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Weiter muss ich dir leider bescheinigen, dass du hier etwas arrogant erscheinst und gleichzeitig etwas ungebildet. Wer über Jahresgehälter verhandelt, sollte deutsch in Wort und Schrift können und andere nicht im Forum beleidigen oder als geringwertig darstellen....
kromgi
PS: Deine Fragen hab ich mir bereis gestellt, BEVOR ich ins Vorsellungsgespräch gegangen bin. Und nicht erst Jahre später....