Ich müsste mich doch sehr irren, wenn es nicht wg. der gesetzlichen Gewährleistung Sache des Händlers wäre, das Gerät nötigenfalls an den Hersteller zu schicken. (Dass es oft einfacher ist, den direkten Weg zu gehen, ist eine andere Sache - aber einfach weigern dürfte der Händler sich nicht.)