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Gefragt in Plauderecke von
Hi!

Wenn man sich vertraglich verpflichtet, unentgeltlich eine Leistung zu erbringen, ist der Vertrag dann bindend?

9 Antworten

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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Das kommt sicherlich auf die Art der Leistung an:
Die Leistung könnte z.B. ungesetzlich oder sittenwidrig sein - dann wäre der Vertrag auf jeden Fall nichtig.
Vermutlich könnte es sich bei dem Vertrag auch um eine ungerechtfertigte Benachteiligung des verpflichteten handeln - aber ob das der Fall ist, könnte wohl erst ein Gericht entscheiden.
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Beantwortet von Einsteiger_in (25 Punkte)
Wenn man sich vertraglich verpflichtet, unentgeltlich eine Leistung zu erbringen, ist der Vertrag dann bindend?


mein lieber huberd, deine vorstellung von verträgen besteht leider nur aus leeren worthülsen. beschreib doch einfach um was es dir dabei genau geht!
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Bei einem TFP-Vertrag geht es z.B. um da unentgeltliche Erbringen einer Leistung. Allerdings gibt es dazu auch eine unentgeltliche "Gegenleistung"
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Beantwortet von
unentgeltlich heißt nur da fließt kein GELD.

ich wohne zb unentgeltlich bei oma, mache die wäsche und den einkauf, zahle dafür keine miete. vertrag gibt es aber schon, damit sie mich nicht eines tages in der demenz anzeigt mit den worten "hier wohnt eine unbekannte, die muss raus!"

so spielt das leben!
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Beantwortet von ennok Experte (1.2k Punkte)
Entgelt hats mit Geldfluss nichts zu tun.

In deinem Fall ist das Entgelt fürs kostenfreie Wohnung eben die übernahme von Haushaltsarbeiten.

@TO: Grundsätzlich spricht erstmal nichts dagegen, dass so ein Vertrag gültig ist.
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Beantwortet von
Angenommen es ginge um einen Programmierwettbewerb. Ein bestimmtes Problem soll möglichst effektiv gelöst werden. Jeder Teilnehmer erarbeitet eine Lösung und schickt diese ein. Am Ende wird dann bekanntgegeben, wer wie gut abgeschnitten hat. Der Veranstalter benutzt danach die beste Lösung zu eigenen kommerziellen Zwecken. Kein Preis, kein Preisgeld, kein Honorar.
Angenommen der Veranstalter würde die Bewerber zur Teilnahme per Vertrag verbindlich verpflichten. Wäre das rechtens?
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Wenn du unterschreibst bist du selbst schuld.

Bei einem Vertrag sind immer mindestens 2 Seiten beteiligt. Solange nicht alle beteiligten Seiten unterschrieben haben gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.

Wenn du aber unterschreibst bescheinigst du damit dass du mit den Vertragsbedingungen einverstanden bist, und damit ist der vertrag gültig.
Ob es sich im konkreten Fall um einen rechtlich einwandfreien Vertrag handelt sei mal dahingestellt. Ich würde da nicht mitmachen.
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Beantwortet von
wenn es wirklich soo einseitig ist, dann lass dich doch von dem veranstalter am allerwertesten lecken ;-)
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Beantwortet von latrodectus Experte (1.1k Punkte)
Oder liefer ein nur mittelmässiges Ergebnis ab. Dann hast Du Deine Pflicht getan, aber wirst nicht ausgenutzt. Schlechte Karten hast Du allerdings wenn die anderen genauso denken, und ein "allerwertestes Ergebnis" abliefern ;) Dann bist Du doch wieder der Sieger ;)

Liebe Grüsse:
Tammy
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