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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
letzten Samstag war ich bei uns in einer örtlichen Disco und schon relativ zeitig da. Der Laden war noch nahezu leer. Kurz nach 0 Uhr wurde er dann jedoch so extrem voll, dass es fast unmöglich war sich zwischen 2 Punkten im Raum zu bewegen. Auf der Tanzfläche zu tanzen war auch eher Pogo. Doch die Türsteher haben immer fleißig weiter Menschen rein gelassen.
Nun ists ja auch so dass ich nicht mit meinen letzten Dreckklamotten weg gehe, sondern mir auch mal was hübsches anziehe. Bei so einer Besucherdichte, kann man die Schuhe hinterher gut und gern wegwerfen.


Nun meine Frage: Es gibt doch eine gesetzliche Höchstbeschränkung an Besuchern, oder? Schon allein wegen Brandschutz. Wenn da drinnen eine Panik ausbricht wars das. Kann man sich theoretisch den Eintritt wieder holen?

LG

4 Antworten

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Beantwortet von Blitzhilfe Experte (1.4k Punkte)
Hallo Party87,

ich denke nicht, du hast Eintritt bezahlt und wurdest eingelassen!

Grüße
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Beantwortet von wasserratte Mitglied (119 Punkte)
hallo Party87,

du warst drinn und offensichtlich nicht kurze zeit sondern länger., der eintritt ist also erfolgt, gibt kein geld zurück.

lg wasserratte
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

'Geld zurück' - s.o.

Eine Begrenzung der Personenzahl insgesamt, also nicht nur der zahlenden Gäste, gibt es bei Discos eigentlich immer. Die Regelungen der Länder sind zwar unterschiedlich, aber ab etwa 40-50 Personen 'Kapazität' ist z.B. ein zweiter Ausgang als 'Fluchtweg' zwingend erforderlich. Aus der Anzahl und 'Durchlassfähigkeit' der Fluchtwege ergibt sich wiederum die Anzahl der maximal zulässigen Personen aus der Sicht des Brandschutzes. Weitere Kriterien bei der Bestimmung der zulässigen Gesamt-Personenzahl können z.B. die Raumgröße und -höhe, die Be- und Entlüftung und die Anzahl der Toiletten sein. Es gibt ja kaum etwas, was hierzulande nicht irgendwie in einer Verordnung reguliert ist.

Wenn du unbedingt deinen Frust über diese Disco ablassen willst, müsstest du das bei der örtlichen Gewerbeaufsicht machen. Dieser sind die einzuhaltenden Auflagen, wie z.B. die maximal zulässige Personenzahl, dieser Disco bekannt und sie kann eine entsprechende Kontrolle veranlassen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
wieso GEld zurück? Sei doch froh, dass du nicht mehr zahlen musst. schließlich kannst du in der proppenvollen Disco ganz unauffällig Frauen angrapschen!
die Jugend von heute hat wirklich keine Ahnung ...
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