Hallo,
'Geld zurück' - s.o.
Eine Begrenzung der Personenzahl insgesamt, also nicht nur der zahlenden Gäste, gibt es bei Discos eigentlich immer. Die Regelungen der Länder sind zwar unterschiedlich, aber ab etwa 40-50 Personen 'Kapazität' ist z.B. ein zweiter Ausgang als 'Fluchtweg' zwingend erforderlich. Aus der Anzahl und 'Durchlassfähigkeit' der Fluchtwege ergibt sich wiederum die Anzahl der maximal zulässigen Personen aus der Sicht des Brandschutzes. Weitere Kriterien bei der Bestimmung der zulässigen Gesamt-Personenzahl können z.B. die Raumgröße und -höhe, die Be- und Entlüftung und die Anzahl der Toiletten sein. Es gibt ja kaum etwas, was hierzulande nicht irgendwie in einer Verordnung reguliert ist.
Wenn du unbedingt deinen Frust über diese Disco ablassen willst, müsstest du das bei der örtlichen Gewerbeaufsicht machen. Dieser sind die einzuhaltenden Auflagen, wie z.B. die maximal zulässige Personenzahl, dieser Disco bekannt und sie kann eine entsprechende Kontrolle veranlassen.
Gruß
Kalle