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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
gerade eben war es mal wieder soweit, aber erst einmal zur Vorgeschichte:
Vor einem Jahr bin ich in meine Wohnung eingezogen. Ca 2 Monate später holte ich ein Paket bei meinen Nachbarn unter mir ab. Da meinten sie zu mir, sie können nachts nicht mehr schlafen, weil ich so laut sei(Ich bin Student und bin oft bis spät in die Nacht wach). Von da an achtete ich darauf, versuchte laute Geräusche zu vermeiden. Als ich dem Mieter unter mir im Treppenhaus begegnete, sagte er schon total wütend, dass es ihm bald reicht, wenn das so weiter geht und ich gefälligst Teppich verlegen und nachts das Klo nicht mehr spülen soll.

Als ich vorhin ca 20 Uhr nach Hause kam, machte ich mir noch einen Shake mit dem Mixer, woraufhin es an meiner Tür klingelte und der Nachbar meinte, er fühle sich gestört und ich solle das unterlassen, er habe sich bereits mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und ich werde bald rausfliegen("er meinte" beudetet hier so viel wie "er brüllte mich an und gestikulierte, als würde er mir direkt an die Gurgel springen").

So, ich weiß dass ich hier keine rechtsverbindliche Beratung erhalten kann, aber mal ernsthaft, in wiefern haben die Nachbarn Recht? Ich bewege mich leise(ich hab mich schon dabei erwischt, wie ich auf Zehenspitzen lief) und trampel nicht(so gut ich kann).
Aber ich habe nicht vor Teppich zu verlegen, oder das Klo ungespült zurückzulassen. Ein Umzug kommt für mich auch nicht freiwillig in Frage, da ich gerade eine Stange Geld in die Wohnung investiert habe. Selbst mit diesem extrem leisen bewegen, fühle ich mich selber schon total bescheuert. Es ist meine Wohnung und da darf ich mich doch frei bewegen?!

LG

8 Antworten

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Beantwortet von
Möglicherweise ist da unten jemand herzkrank und nimmt spezielle Medikamente, zu deren Nebenwirkungen auch Hypersensibilität gehören können. Ich kenne auch so jemanden. Armer Kerl, der.
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Beantwortet von
Einem Mieter zu beweisen, dass er zu laut ist, ist extrem schwierig. Und natürlich kannst das Klo benutzen, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Du darfst sogar duschen, wenn du nachts um halb 3 nach Hause kommst. Auch der Vermieter kann da nix machen und einen bestehenden Mietvertrag kann er auch nicht einfach so kündigen.
Mach Dich also nicht verrückt und dem Mieter unter Dir nicht mehr die Tür auf.
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Beantwortet von
Kannst du abschätzen wie dick die Wände bei dir sind? Ich bin
ebenfalls Student und wohne in einer WG (2. Stock)
Hier hat sich noch nie jemand beschwert. Ich kann hier so viel
herumtrampeln wie ich lustig bin.
Drehe auch immer die Anlage auf, wenn ich koche.
Vieles beruht aber auch auf Gegenseitigkeit. Mein Nachbar hört auch
mal Musik am Tag, wenn seine Alte mit dem Kind unterwegs ist. Das
höre ich zwar in der Wohnung etwas aber stört mich nicht.

Eine Hand wäscht die andere.
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Beantwortet von
lad einen freund ein. du gehst in die wohnung deines nachbarn und
dein freund läuft in deiner wohnung umher. dann kannst du es mit
eigenen ohren hören.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Pluetzi,

da du ja bereits Rücksicht nimmst, würde ich mir wegen der unvermeidlichen 'Restgeräusche' bei normaler Nutzung der Wohnung keine Sorgen machen.

Die bautechnisch einzuhaltenden Schallschutzanforderungen lt. DIN 4109 sind recht lasch und bei Altbauten können diese sogar noch unterschritten werden, sofern sie nur dem damaligen Stand der Technik entsprechen.

Die dB-Werte der o.a. DIN 4109 sagen dem Laien nicht natürlich viel, in der subjektiven Wahrnehmung entsprechen sie etwa dem:

Wahrnehmung der Geräusche aus der Nachbarwohnung bei einem Grundgeräuschpegel von 20 dB(A) (sehr ruhiges Zimmer)
Laute Sprache - verstehbar
Normale Sprache - hörbar, im allgemeinen nicht verstehbar
Gehgeräusche - im allgemeinen störend
Geräusche aus haustechnischen Anlagen - störend, kurzfristig auch sehr störend (Toiletten-Spülung o.ä.)

Diese 'zulässigen' Geräuschbelästigungen aus Nachbarwohnungen sind durch die Mieter hinzunehmen und berechtigen z.B. nicht zu einer Mietminderung.

Wenn solche Geräusche durch den einen Mieter hinzunehmen sind, kann der Vermieter einem anderen Mieter logischerweise nicht kündigen, wenn der lediglich solche hinzunehmenden Geräusche verursacht und sich ansonsten rücksichtsvoll verhält.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Duschen mitten in der Nacht ist erlaubt, solange es sich in einem zeitlichen Rahmen hält. Also Stundenlang das Wasser prasseln lassen ist nicht erlaubt, aber gegen eine viertelstunde kann keiner was machen, da das Duschen der allgemeinen Körperhygiene dient.
Und den Toilettengang kann dir auch keiner verbieten.
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Beantwortet von
Duschen mitten in der Nacht ist erlaubt, solange es sich in
einem zeitlichen Rahmen hält.


Seh ich genau so. Gestern bzw. heute habe ich mich auch um 01:30
Uhr nachts geduscht.

Kommt natürlich auch sehr auf die anderen Mieter an. Hier sind alle
ziemlich genügsam und jeder lässt jeden in Ruhe.

Bisher gab es nur einen Zwischenfall, als mein Nachbar gegen
Mitternacht 80er Jahre Trance/Dance aufgedreht hat.
Ich habe die Aktion sehr begrüßt. Ein anderer Mieter hatte sich aber
dann persönlich beschwert, worauf der Musikbetrieb eingestellt wurde.
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Beantwortet von
Hallo Pluetzi,

zeig deinen Mitmietern, das es auch anders geht und fange an ein Instrument zu lernen, z.B. Trompete. Als Laie darf man so und so lange am Tag üben, Profis sogar noch länger.
Ist natürlich nur als Scherz gemeint.

Mixer anschmeißen dürfte bis 10 Uhr kein Problem sein.
Ich glaube aber du kannst machen was du willst, sie werden immer was finden.

Wenn dich der andere Mieter weiterhin ohne triftigen Grund cholerisch anschnauzt (was eh schon mal gar nicht geht) würde ich deinerseits den Vermieter davon (wenn nötig schriftlich) in Kenntnis setzen und darum bitten das er was dagegen unternimmt. Manche Leute brauchen einfach einen Schuss vor den Bug, sonst geht das Spiel immer so weiter.

Mitfühlende Grüsse
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