Hallo,
wie schon oben gesagt, der Gerichtsvollzieher macht nur seinen Job. Bei einer 'freiwilligen Zusammenarbeit' wird der GV vermutlich akzeptieren, dass du den iMac z.B. für die Jobsuche brauchst. Verärgerst du ihn, hat er aber durchaus die Befugnis, bei entsprechendem Zeitwert deinen iMac zu pfänden und dir für die Jobsuche irgendeine alte, aber funktionsfähige Kiste hinstellen. Natürlich arbeitet ein GV vordergründig für seinen Auftraggeber, aber er hat durchaus einen gewissen Ermessensspielraum, wie er das konkret umsetzt. Den GV vor der Tür stehen zu lasen ist deshalb keine Lösung, denn das verärgert ihn u.U. nur und zudem hat er durchaus auch das Recht, auf deine Kosten die Wohnungstür gewaltsam öffnen zu lassen.
Wenn bei dir tatsächlich nichts zu holen ist und dein Gläubiger es für diesen dem Fall so festgelegt hat, wird dich der GV zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über deine Vermögenslage auffordern, welche dann für 3 Jahre beim Amtsgericht hinterlegt wird. Ob so eine EV vorliegt und deshalb ein weiterer Vollstreckungsversuch vermutlich auch erfolglos bleiben wird, erfahren die Gläubiger bzw. beauftragten Inkasso-Büros über eine Schufa-Auskunft.
Wenn aus dieser EV hervorgeht, dass bei dir mir hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren auf gesetzlichem Weg nichts zu holen (pfänden) ist, ergibt sich daraus für dich die Möglichkeit, mit einzelnen Gläubigern eine freiwillige Zahlungsvereinbarung zu treffen, bei der sie auf einen Teil ihrer Forderungen und eine weitere Verzinsung verzichten. Nicht alle werden darauf eingehen, aber dort wo es gelingt, wirst du u.U. mehr Schulden (incl. Zinsen) los, als du tatsächlich zurückzahlst, sofern du die getroffene Vereinbarung deinerseits pünktlich erfüllst. Dazu könnten auch die erwähnten Zuverdienstmöglichkeiten (bis 100 € abzugsfrei) per Minijob herangezogen werden.
Ein GV wird dich i.d.R. auch auf diese Möglichkeiten eines Schuldenabbaus bei 'Nichtpfändbarkeit' hinweisen, denn eine Entschuldung per Privat-Insolvenz (Laufzeit 6-7 Jahre) wird bei diesem Betrag kaum möglich sein.
Falls der GV eine EV fordert, kann er das an Ort und Stelle tun, oder dir einen Termin in seinem Büro geben. Deshalb wäre es besser, wenn du dich vor seinem nächsten Besuch darauf vorbereitest, damit du dann alle Unterlagen und Daten sofort zur Hand hast, denn du musst ja anschließend unterschreiben, dass deine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Für die Vorbereitung kannst du dir den Vordruck für die Eidesstattliche Versicherung incl. Erläuterungen aus dem Internet herunterladen.
Neue Schulden mit noch höhreren Zinsen zu machen, um die alten Schulden tilgen zu können, ist die schlechteste aller nur denkbaren Lösungen.
Gruß
Kalle