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Gefragt in Plauderecke von
Mein Freund ist Tot und es gibt keinerlei Schriftliche Dokumente über den Ratenkauf.Es war Mündlich und ohne Zeugen.Seine Eltern wollen das Fahrzeug Jetzt zurück weil es ja nicht bezahlt ist.Können sie das?

8 Antworten

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Beantwortet von Blitzhilfe Experte (1.4k Punkte)
Hallo frankiboy,

ja sie können das! Auch unter Freunden sollte man beim Kauf Verträge abschließen, sonst kommt es genau dazu.

Grüße
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Beantwortet von
Wenn du das Auto gekauft hast, hast du den Fahrzeugbrief bekommen und dich dort eintragen lassen und du hast einen Fahrzeugschein auf deinen Namen. Außerdem laufen dann die Versicherungen auf deinen Namen und du zahlst die Steuern für das Auto.
Damit müsste der Nachweis eigentlich gelingen.
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Beantwortet von
Von Auto war hier keine Rede ,
es war ein Fahrrad ohne Luftpumpe .


Allwissender
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Beantwortet von
Stimmt der Satz muß heißen:

"Wenn du ein Auto gekauft hast....."

Bei einem Fahrrad ohne Luftpumpe hat man verloren.
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Beantwortet von
Es ist immer gut bei jedem Post einen anderen Nick zu nutzen. Das erleichtert das Lesen .....
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Beantwortet von solo Mitglied (161 Punkte)
die frage ist doch hier, woher wissen die eltern wie viele raten ihr ausgemacht habt und was alles mündlich besprochen wurde. du bist zu keiner aussage verpflichtet, behalte das fahrzeug und warte ab welche argumente da auf dich zu kommen. behaupte immer das gegenteil von dem was sie dir unterschieben wollen. das kannst du dir auch für alle andreen dinge merken die im leben auf dich zu kommen!


klingt logisch, ist es aber!
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Beantwortet von locke Experte (1.2k Punkte)
Hallo,
Verträge kann man auch per Handschlag besiegeln. Die haben auch ihre Gültigkeit und rechtlich Bestand.

Die Eltern des Freundes können Dich also nicht belangen.
Gibt es eigentlich keine Zeugen für diesen Vorgang? Jemand der evtl. mitbekommen hat, wie Du die, oder einzelne Raten bezahlt hast?

Gruß
Locke
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Beantwortet von
erstmal stellt sich die Frage, ob der Freund überhaupt geschäftsfähig war.
Dann stellt sich die Frage, ob er das Fahrzeug überhaupt verkaufen durfte und ob es wirklich seins war und nicht das der Eltern, die es dem Jungen zur Verfügung gestellt haben.
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