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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
ein Bekannter von mir möchte evtl. in eine WG in einer anderen Stadt umziehen, weil er sich dort bessere Arbeitsmöglichkeiten verspricht. WG weil, dort das Angebot an preiswerten Wohnungen so klein ist, es aber reichlich WGs mit bezahlbarem Wohnraum gibt. Lt. Jobcenter darf die Whg. max. 230 Euro kalt kosten. Eigentlich steht Singles ja 50qm Wohnfläche zu, aber da sind ja Bad und Küche mit eingerechnet, die in einer WG ja meist gemeinsam benutzt werden.
Jetzt die Fragen: Gilt die Grenze (von 230 €) auch für WG-Zimmer ? Wird die WG dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen oder als reine WG ? Werden die Wohnkosten dann genauso wie bei einer normalen Whg. berechnet ? Müssen die Mitbewohner Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen machen ? Welche Kriterien muß die Whg./WG erfüllen, damit er keine Probleme bei der Bewilligung von ALG2 bekommt ? z.B. gemeinsames Essen oder ein Gemeinschaftsraum wäre das schon ein Ausschlußgrund ?
Über brauchbare Antworten und/oder Links würde ich mich freuen.
mfg

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