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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

meine Frage passt wohl nicht in ein PC Forum aber ich stelle sie
trotzdem einmal.
Wenn ich auf einer Straße mit dem Rad fahre, an der sich auf der linken
Seite ein gemeinsamer Radweg/Fußgängerweg befindet, "muss" ich
dann den Radweg nutzen?
Ich fahre grundsätzlich immer auf dem Radweg, da ich mich nicht für
einen der vielen Möchtegern-Tour-de-France-Fahrer halte, die meinen
sie müssen unbedingt auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg
gibt.
Ich will nur wissen, was hier mehr gewichtet, das Rechtsfahrgebot oder
eben die Nutzung von Radwegen. Der Radweg auf der linken Seite ist
durchaus viel befahren und es kommen einem öfters andere Radfahrer
entgegen.
Ist es dann rechtlich "angebrachter" den Radweg auf der linken Seite
mitzubenutzen und dadurch eventuell andere Radfahrer oder Fußgänger
zu behindern und einfach auf der Straße zu fahren, aufgrund des
Rechtsfahrgebots.
Würde ich aus der anderen Richtung kommen, nutze ich natürlich den
Radweg.

Dank im Voraus!

naturfreund

12 Antworten

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Beantwortet von batbuster Experte (1.4k Punkte)
Lt. StVO gilt:

Bei nur links verlaufenden und durch Verkehrszeichen 237, 240, 241 freigegebenen Radwegen besteht Benutzungspflicht.


Quelle: www.radschlag-info.de/rechtstipps_radwegbenutzung.html

So long,

BatBuster
0 Punkte
Beantwortet von
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in
Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus
Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. Linke
Radwege können aber mit Zeichen 237, 240 und 241 auch für die
Gegenrichtung freigegeben werden. Ein linker Radweg darf benutzt werden,
wenn das Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“
freigegeben ist.


Der Radweg auf der linken Seite ist durch Zeichen 240 oder 241 (Bin mir
nicht sicher welches es war) ausgeschildert.
Also ist er für Radfahrer aus der Gegenrichtung auch freigegeben.

Danke für den Link!

Sonnigen Freitagnachmittag & beste Grüße

naturfreund
0 Punkte
Beantwortet von
meine Frage passt wohl nicht in ein PC Forum

Hier ist die Plauderecke und da geht fast alles.
0 Punkte
Beantwortet von jgrmrks Einsteiger_in (21 Punkte)
bei dieser fahrtrichtung besteht erhöhtes unfallrisiko - und zwar an ausfahrten! autofahrer rechnen nicht damit, dass radfahrer hier von rechts kommen, also besondere vorsicht walten lassen!
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo naturfreund,

Der Radweg auf der linken Seite ist durch Zeichen 240 oder 241 (Bin mir nicht sicher welches es war) ausgeschildert.
Also ist er für Radfahrer aus der Gegenrichtung auch freigegeben.

Und was ist mit
... wenn das Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben ist.
?

Radwege werden ja immer von beiden Richtungen als solche ausgewiesen, dürfen aber ausschließlich in der Richtung des benachbarten fließenden Verkehrs genutzt werden. Nur wenn auch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (weißes, schwarz umrandetes rechteckiges Schild mit Fahrrad-Symbol und dem Schriftzug 'frei') zusätzlich angebracht wurde, ist die Fahrt in Gegenrichtung auf dem linken Radweg zulässig. Ansonsten hast du nach dem Rechtsfahrgebot die 'normale' Fahrbahn zu nutzen, wenn es auf der rechte Seite keinen ausgewiesenen Radweg gibt.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hallo Naturfreund,

wie KJG17 schon richtig schreibt ist das Rechtsfahrgebot einzuhalten.

Was hier aber falsch dargestellt wurde ist die Benutzungspflicht von Radwegen.

Ich fahre grundsätzlich immer auf dem Radweg, da ich mich nicht für
einen der vielen Möchtegern-Tour-de-France-Fahrer halte, die meinen
sie müssen unbedingt auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg
gibt.


Da gehst du nach einer Berliner Untersuchung der Polizei ein sehr viel höheres Risiko ein als wenn du auf der Straße fährst.

Radwege, die nicht mit einem blauen Schild ausgewiesen sind müssen nicht benutzt werden und laut diesem Urteil müssen selbst ausgewiesene Radwege nicht benutzt werden wenn diese nicht sicher sind (nicht breit genug, verwurzelt, nicht geräumt...).

Daher mein Tipp aus langjähriger Großstadterfahrung bleib auf der Straße, ist sicherer.

Meine Unfälle mit Autos (ich Radfahrer) waren immer auf dem Radweg weil viele Autofahrer mit einem Schulterblick überfordert sind. Wenn du auf der Straße fährst wirst du zwar oft angehupt aber bist sicherer unterwegs, weil dich die Autofahrer wahr nehmen. Auf dem Radweg störst du sie zwar nicht aber sie übersehen dich auch gerne beim Abbiegen.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo zusammen,

ich wohne auf dem Land. Der Radweg zu Dorf A geht knappe 5km und
wird nur durch zwei Ausfahrten unterbrochen. Er führt neben
Ackerflächen und Feldern und somit besteht keine Gefahr durch
abbiegende Fahrzeuge.
Der zweite Radweg von Dorf A zu Dorf B ist eben links angelegt.
Nochmals Danke an Kalle für den Hinweis auf das "Radverkehr frei"
Schild.
Das habe ich im Vorschriftenwahn etwas überlesen.
Dieses Schild ist nicht angebracht, weshalb ich jetzt wie immer auf der
Straße fahre (Sind eh nur gute 300m). Ich fahre die Strecke
grundsätzlich auf der Straße. Mir kam eben vor kurzem mal der
Gedanke, ob ich nicht den Radweg mitbenutzen soll.
Das hat sich ja jetzt erledigt.

Die Straßen sind hier auf dem Land im Vergleich zu den Radwegen
deutlich kaputter. Da nutze ich gerne den Radweg (auf der rechten
Seite)

Beste Grüße

naturfreund
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

wenn ein linker Radweg auch für die Gegenrichtung freigegeben werden soll, muss er eine Mindestbreite von 2 m (i.d.R. 2,4 m) haben und es müssen auch sichere Querungsmöglichkeiten vorhanden sein. Eventuell ist das bei dir nicht gegeben.

Ergänzend zu Fabians Ausführungen:

Die StVO betrachtet den Radfahrer als ganz normalen Verkehrsteilnehmer, welcher die Fahrbahn zu nutzen hat. Sie dürfen allerdings auch die Seitenstreifen (rechts) neben der Fahrbahn bzw. existierende Radwege nutzen. Nur an besonderen Gefahrenstellen sollte i.d.R. die Nutzung existierender Radwege mit den Zeichen 237, 240 oder 241 zwingend vorgeschrieben werden. Für so gekennzeichnete, benutzungspflichtige Radwege gelten jedoch bestimmte bauliche Voraussetzungen, welche durch die Kommunen gerne mal ignoriert werden. So hat z.B. hier in Berlin ein nicht unerheblicher Teil der mit Zeichen 237 oder 241 als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radwege nicht die gesetzliche Mindestbreite von 1,50 m bzw. es werden andere bauliche Anforderungen nicht erfüllt.

Deshalb wurde auch schon vor über einem Jahr für all diese Radwege die Entfernung der o.a. Zeichen angeordnet. Passiert ist allerdings seither kaum was, so dass der normale Radfahrer in Berlin bis heute nicht sicher weiß, wo er einen Radweg zwingend nutzen muss und wo die Schilder unzulässigerweise (noch) hängen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi Kalle,

so dass der normale Radfahrer in Berlin bis heute nicht sicher weiß, wo er einen Radweg zwingend nutzen muss und wo die Schilder unzulässigerweise (noch) hängen


Und genau da greift das oben verlinkte Urteil ein, der Radfahrer ist nicht mehr verpflichtet, nur weil da ein Schild hängt, auf dem Radweg zu fahren, wenn dieser nicht der Verkehrssicherheit genügt, was er nicht tut wenn er nicht breit genug ist oder verwurzelt oder nicht geräumt...

Mir geht es hier nicht darum auf der Straße fahren zu dürfen, das ist für Radfahrer sehr unangenehm, da die meisten Autofahrer den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten und sehr knapp mit hoher Geschwindigkeit an Radfahrern vorbei fahren und/oder gerne mal hupen, was einen dann sehr erschrecken kann.

Mir geht es darum sicher zu fahren, auch mit dem Rad und da haben mehrere Untersuchungen gezeigt, dass es auf der Straße sicherer ist.

Gruß Fabain
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Fabian,

dann schaffe dir für dein Fahrrad doch einen mehrspurigen Anhänger (oder gleich ein mehrspuriges 'Last-Fahrrad') an, denn für solche Gefährte gibt es kein Benutzungspflicht ausgeschilderter Radwege. Und neben den Einkäufen und/oder Kindern findet da auch noch eine 24V-LKW-Batterie Platz, für eine ordentliche Signalanlage (Fahr-, Rücklicht, Blinker, Hupe). ;o)

Gruß
Kalle
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