Hallo,
die rechtliche Bestimmungen für ortsfeste Außenwerbeanlagen sind zum überwiegenden Teil Ländersache und sind hauptsächlich in den jeweiligen Bauordnungen geregelt. Der Skydancer ist zwar eigentlich nicht 'ortsfest', aber wenn du ihn dauerhaft in deinem Garten aufstellen willst, wird er trotzdem als eine solche Anlage gewertet und muss dementsprechend genehmigt werden.
Als Werbung für deinen Shop macht das Teil an einer Dorf-Hauptstraße eigentlich nicht viel Sinn, es sei denn, es wäre eine Bundesfernstraße. In diesem Fall wären dann allerdings auch noch die einschlägigen Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes zu beachten.
Für das abgebildete Gebläse des Skydancers wird (in einer anderen Quelle) bei 5 m Abstand eine Lautstärke von 71 dB(A) angegeben, was allenfalls in reinen Industriegebieten ein zulässiger Immissionswert ist. Oder auch bei den vom Hersteller als Verwendungsumfeld angegebenen 'Events', wo ohnehin ein allgemein hoher Lärmpegel herrscht und deshalb das Geräusch kaum bewusst wahrgenommen wird. In Dorf-, Misch- oder gar reinen Wohngebieten ist so eine Lärm-Maschine im Dauerbetrieb nicht zulässig und selbst wenn du ansonsten alle Genehmigungsbedingungen erfüllst, könnte ein Nachbar erfolgreich gegen deinen Skydancer vorgehen.
Du selbst bist übrigens noch dichter an dem ständigen Staubsauger-Gejaule dran und könntest diese Anschaffung u.U. schon bedauert haben, bevor eventuell ein Nachbar auf Unterlassung klagt.
Gruß
Kalle