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Gefragt in Security Viren von
Ich hatte gestern morgen eine dieser Mails erhalten. Abends kam es dann sogar in den Nachrichten.


"Sehr geehrte(r) XXX

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 12.12.2013 24:04:10 -> versendet und erhalten am 10.12.2013!
IP-Adresse: 83.13.202.555 XXX
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 72950352777
Anbieter: *Z*

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 479 9 560/20 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 96,94 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 1385,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 285,44 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 28,09 Euro
Schadensersatz: 96,94 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei. beinhaltet einen TROJANER lt. chip.de !

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
XXX


Bericht bei:
http://www.chip.de/news/*Z*-Phishing-Mails-Abmahnung-mit-Trojaner_65971699.html

Was ich mcih frage: warum sind die so dumm und verwenden ein Datum in der Zukunft: 12.12.1, 24 Uhr 04 ?

6 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von yussuf_islam Mitglied (849 Punkte)
Es heißt, 10000ende von Leuten hätten diese Mail erhalten. Als ich sie über Outlook bekommen habe, hat Avast den Anhang gleich gelöscht und die Meldung gebracht: "Win32 malware:gen" entfernt
0 Punkte
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo,

solche Mails zur Verbreitung von Malware oder Phishingversuche sind ja nun mittlerweile an der Tagesordnung. Seien es "Abmahnungen" wie hier, Informationen über berbesserte Sicherheitsmaßnahmen der Bank, die eine Autorisierung erforderlich machen.

Ein seriöses Anwaltsbüro (sofern man die Masse der Abmahner überhapt als seriös bezeichnen kann) wird seine Abmahnung nicht per E-Mail verschicken sondern per Post. Und dass Banken keine Aufforderung zur Preisgabe von Login-Daten per Mail verlangen müsste mittlerweile auch jeder mitbekommen haben.

Deshalb ist es das Klügste, Mails dieser Art entweder schon vor dem Download zu entsorgen oder nach dem Empfang gleich in den digitalen Mülleimer zu werfen.

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

nur eine zusätzliche Info

www.urmann.com/

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von
Hier kann ich @computerschrat nur zustimmen!

mails von unbekannten Absendern bzw. mit unglaubwürdigen Betreffs werden von mir gleich online auf dem server gelöscht.
Sollte doch mal eine durchschlüpfen, wird sie von avast oder outlook erkannt und entsorgt.

Leute, lasst euch nicht Bange machen von vorgeblichen Abmahnern, falschen BKA-mails oder angeblichen Kontodatenüberprüfungen.

Sowas geschieht niemals über e-mails!!

Frohes surfen euch allen und Danke dem supportnet mit Cheffe ;-) halfstone für alle Hilfestellungen die hier von Jedem für Jeden ohne Berechnung erbracht werden.
0 Punkte
Beantwortet von
Die Hintergrund-Infos, speziell was die (echten) Abmahnungen per Post angeht und was ein Fachanwalt für Internet-Recht zu diesem Unfug dazu sagt:
http://nachrichten.finanztreff.de/news_news.htn?id=9478532&sektion=nachrichten_realtime
0 Punkte
Beantwortet von
Ergänzend zu A5:

Bei den Abmahnungen wird von den Anwälten der Kanzlei U+C eine rechtliche Grauzone genutzt, da eine höchstrichterliche Entscheidung, was als illegal oder legal anzusehen ist, noch aussteht.

In der Begründung des Urteils des Landgerichts Köln, in dem die Internetprovider aufgefordert werden, die Hausanschriften der Nutzer über die ermittelten IP-Adressen herauszugeben, ist ausdrücklich von "Downloads" die Rede - gestreamte Inhalte werden jedoch nicht downgeloadet, sondern residieren nur kurz im Arbeitsspeicher, anders als zum Beispiel beim Filesharing, bei dem Dateien weitergegeben und downgeloadet werden. Offenbar handelt es sich also bei dem Urteil des Landgerichts Köln um ein Fehlurteil, und die Herausgabe von Hausanschriften hätte gar nicht stattfinden dürfen.

Ungemach droht aber nicht nur auf sogenannten "Schmuddelseiten", denn auch auf Seiten wie youtube und anderen werden Filme zum Streamen angeboten. Auch hier ist für den Nutzer nicht ohne weiteres erkennbar, ob es sich um legale oder illegale Inhalte handelt.

Es müssten schnellstens verbindliche Regelungen über die Kennzeichnung von angebotenen Inhalten im Internet getroffen und bei Missachtung sanktioniert werden. Und wir brauchen dringend eine höchstrichterliche Entscheidung dazu, was legal und illegal ist, damit Abzockern wie den Anwälten der genannten Kanzlei das Handwerk gelegt wird. Das, was von diesen Anwälten praktiziert wird, grenzt für mich an Rechtsbeugung und empfinde ich als unlauter, zumal nicht die Anbieter der Inhalte, sondern nur deren Nutzer belangt werden. Meinem Rechtsempfinden nach ist das zutiefst zuwider und absolut ehrenrührig. Dies Anwälte sollten selber verklagt werden.

noabzocker
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