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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich hab da mal ne Frage
hat zwar nix mit Computer zu tun, aber ihr habt da sicher ne Meinung zu :)
ich habe auf mein Kredikartenkonto eine Gutschrift getätigt um das Konto etwas auszugleichen. (Überweisung von Girokonto auf das Kreditkartenkonto)
Soweit so gut. Nach gut zwei Wochen wurde der gleiche Betrag allerdings ein zweites Mal gutgeschrieben.
Nun frage ich mich, darf ich mich darüber einfach freuen, oder sollte ich das der Bank melden? Mein schlechtes Gewissen sagt mir ich sollte es melden. geht um immerhin 1500€
Was meint Ihr?

Mike

7 Antworten

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Beantwortet von andreas1956 Experte (2.8k Punkte)
Hallo,

sind da nun 3000€ drauf und vom Girikonto 3000€ weniger?
Wieso hast du da ein schlechtes Gewissen?
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Beantwortet von
nein, es sind insgesamt 3000€ auf dem Kreditkartenkonto gutschrieben, aber ich hab ja nur 1500€ vom Girokonto überwiesen. Hab also quasi 1500€ plus gemacht.
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Beantwortet von andreas1956 Experte (2.8k Punkte)
Da ist ein Fehler drin wenn nicht doch noch die zweiten 1500€ in der Abbuchung vom Girokonto auftauchen. Hmmmm, ich würde doch eventuell mal nachfragen, wir oder du sind ja doch nicht Ackermann und Co.
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Beantwortet von andreas1956 Experte (2.8k Punkte)
P.S. Oder es war der Weihnachtsmann.
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Beantwortet von
Natürlich nicht der Bank melden! Investier die zusätzlichen 1500 Euro gut, dann bekommst du noch Zinsen, Kursgewinne etc dazu
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Beantwortet von
Hol das Geld vom Konto und setze dich ins Ausland ab. Am besten ein Land das nicht ausliefert und wo die Lebenshaltungskosten niedrig sind. Mit Alkohol und leichten Mädchen kannst du dir dann ein schönes Leben machen.
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Beantwortet von
Ich sehe zwei Optionen, die dich nicht in eine missliche Lage bringen:

1. Zur Bank gehen und fragen, was da los ist.
2. Geld auf dem Kreditkartenkonto lassen (min. halbes Jahr) und warten was passiert.

Die dritte Möglichkeit solltest du nur ausnutzen, wen du noch einmal 1500 Euro überhast:

3. 3000 Euro ausgeben und sich nach 4 Wochen ärgern, dass die Bank das Geld doch wiederhaben möchte.
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