Hallo Mic,
ein Schlüsseldienst lässt sich i.d.R. vorher den PA mit der eingetragenen Wohnanschrift zeigen, bevor er das Schloss einer Haus- oder Wohnungstür knackt, um sich ggf. nicht selbst strafbar zu machen. Sofern behauptet wird, dass sich der Ausweis hinter dieser Tür befindet, wird er sich diesen dann in jeden Fall zeigen lassen.
Das Formular für einen Mietvertrag kann sich ja jeder im Internet herunterladen und nach Belieben ausfüllen, für den Schlüsseldienst wäre das jedenfalls kein Nachweis dafür, dass man tatsächlich der Wohnungsinhaber ist.
Wenn jedoch mit einem Dritten ein Mietvertrag über eine Wohnung bzw. Immobilie abgeschlossen wird, ohne dass man selbst der Inhaber oder dazu als bestellter Verwalter oder beauftragter Makler berechtigt ist, wäre spätesdens dann der Straftatbestand des Betruges erfüllt, wenn man dafür eine finazielle Gegenleistung erhalten, oder gar schon die übliche Mietkaution kassiert hat. Und in dem Fall müsste die Polizeit meiner Meinung nach bei einer Anzeige dann auch tätig werden.
Aber eigentlich sollte doch zumindest der Leiter oder betreuende Architekt dieser Baustelle wissen, ob dort auch mal eine Firma 'Anlagentechnik...' (vermutlich ein SHK-Betrieb), zu tun hatte und dann sollte sich auch herausfinden lassen, welche Mitarbeiter dieser Firma vor Ort waren und wie sie gegenwärtig zu erreichen sind. Eventuell wurde ja nur versehentlich der falsche Schlüssel zugeschickt und der Mensch befindet sich momentan am Südpol im Urlaub.
Gruß
Kalle