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Gefragt in Plauderecke von
Hallo , Anfang Dez. hatte ich noch 18 Tage Urlaub und
wollte sie auch nehmen , hatte aber einen Arbeitsunfall
Anfang Dez.(Arm gebrochen).
Da wurde/werde ich im Dez./Jan. einige Wochen
krank geschrieben(konnte so den Urlaub nicht nehmen) .
Mein Arbeitgeber bzw. Dispatcher (Leiharbeits-Bude)
teilte mir mit , daß meine 18 Tage Urlaub gestrichen sind !
( Aussage: der Urlaub ist bis 31.12.15 zu nehmen !? )

Frage: ....wie kann man sich dagegen wehren ?
........gleich mit Anwalt od. Alternative ?
......ist das rechtens mit der Urlaubsstreichung ?

7 Antworten

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Beantwortet von computerschrat Profi (32.3k Punkte)
Hallo,

laut § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG darf Urlaub nicht gestrichen werden, wenn er aus dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht genommen werden kann. Normalerweise muss der Urlaub dann bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres genommen werden. Wenn aber die Erkrankung dies nicht zulässt, bleibt der Urlaubsanspruch auch darüberhinaus erhalten.

Die Erkrankung muss natürlich ärztlich attestiert sein, davon gehe ich aber mal aus.

Gruß
computerschrat
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Beantwortet von Experte (9.8k Punkte)
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Beantwortet von
ja genau geh zum anwalt und dann biste dein job sicher auch gleich los.

war es das wert?
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Beantwortet von
@magermilch

Natürlich darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht streichen! Antwort 1 ist eigentlich nichts hin zu zu fühen.
Aber Du, magermilch, verzichtest bestimmt gerne auf Deinen Jahresurlaub.
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Beantwortet von
@magermilch
und dann geht der TE wieder zum Anwalt wegen der ungerechtfertigten Kündigung und dann wird's irgendwann richtig teuer für den Arbeitgeber.

Was lässt Du eigentlich alles so mit Dir machen?
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Beantwortet von
@ computerschrat

Danke , für die Info .
Allerdings steht dort nicht , daß man die Übernahme
des Urlaubs in das neue Jahr schriftlich beantragen sollte (Diese Info hab ich aber alleine gefunden) .
Das habe ich jetzt (heute) getan , sieht ganz gut aus
mit den Erfolgs-Aussichten (Rettung der 18 Tage) ,
ohne Antrag wohl eher Null-Chancen ,
bei der heutigen Wolf/Geier-Mentalität der Firmen .
.......und man hat was Schriftliches in der Hand ,
falls der "Spass" noch weiter geher sollte .
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Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

Da bestätigt sich für mich immer wieder die Forderung, das man den "Menschenhändlern" (Zeitarbeitsfirmen >> Ausnahmen bestätigen die Regel) das Handwerk gelegt werden muss.

In der Schule wurde uns gelehrt, wie Menschenverachtend die Sklaverrei und die Machenschaften im Mittelalter waren.

Zeitarbeit = Moderne Sklaverei mit staatlicher Unterstützung

Mfg Micha
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