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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
ich plane einen gebrauchten WAgen bei einem Markenhändler zu kaufen. Das Auto muss nach Scheckheftangaben in 500 km zur regelmäßigen Inspektion (alle 20.000 km).
Im mir vorliegenden Kaufvertrag steht aber nix von Inspektion sondern unter besondere Vereinbarung steht: AU und HU neu, Jahresservice neu.
Ist damit diese Inspektion gemeint?

Danke für die Hilfe

6 Antworten

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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo,

das Auto muss nach spätestens 20.000 gefahrenen Kilometern, oder nach 24 Monaten in die Inspektion. Wer also weniger als die 24.000 km im Jahr fährt, muss einmal jährlich in die Werkstatt. Das ist dann wohl als Jahresservice gemeint.

Nach einem solchen Service beginnt die Laufleistung mit 20.000km / 24 Monaten bis zum nächsten Service neu. Wenn also der Jahresservice neu sein soll, dann kann der Wagen nicht schon wieder einen Service in 500km anfordern. Das solltest du genauer hinterfragen und ggf. mit Rechnungen belegen lassen.

Gruß
computerschrat
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Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Warum muss denn der Gebrauchtwagen alle 20000km zur Inspektion? Unterschreibst du irgend einen Wartungsvertrag? Ansonsten muss der Wagen nicht zur Inspektion. Und mit Wartungsvertrag solltest du auch im Vertrag nachlesen, was der Jahresservice ist.

Es gibt Firmen, die bieten einen Winter- und einen Jahresservice an. Beim einen Service machen sie Winterreifen drauf und füllen (angeblich) für ein kleines Vermögen Frostschutzmittel auf. Beim anderen Mal machen sie Unterbodenwäsche und Sommerreifen drauf. Das hat nichts mit Inspektionen zu tun.
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Beantwortet von
@computerschrat
Danke für die Info. Ich werde das mal nachfragen und erwarte dann auch, dass die Inspektion im Scheckheft vermerkt ist und ich detailliert schriftlich über die durchgeführten Arbeiten informiert werde.

@Friedel
nein, ich unterschreibe keinen Wartungsvertrag, o.ä. Ich hatte nur mündlich vereinbart, dass die in 500 km anstehende Inspektion vor Übergabe durchgeführt wird (auf Kosten des Händlers/Herstellers). Natürlich muss das Fahrzeug nicht zur Inspektion, aber nach Herstellerangaben soll es alle 20.000 in die Inspektion. Und wenn ich das Ding kaufe, dann will ich halt das das gemacht wird. Nach Herstellervorgaben steht nämlich ein Zahnriemenwechsel an und den möchte ich nicht in 1 Monat selber zahlen müssen.
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Beantwortet von
steht nämlich ein Zahnriemenwechsel an


den macht dir der händler sicherlich nicht im rahmen der inspektion.

da wette ich drauf. das zahnriemenwechsel intervall ist flexibel nach "sichtprüfung" und kann schon mal früher oder auch später fällig sein.

also musst du das auf jeden fall gesondert vereinbaren, wenn du es im kaufpreis drin haben willst.

imho
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Beantwortet von
das zahnriemenwechsel intervall ist flexibel nach "sichtprüfung" und kann schon mal früher oder auch später fällig sein.

Das stimmt so nicht. Es gibt für die Inspektionen Herstellervorgaben. Und so kann es bspw. bei der 80 Tausender oder der 100 Tausender Inspektion Herstellervorgabe sein,, den Zahnriemen zu wechseln. Natürlich kann das durch eine Sichtprüfung oder bspw. im Rahmen eines Austauschs der Wasserpumpe sinnvoll oder notwendig sein, den Zahnriemen zu tauschen aber über das vom Hersteller vorgegebene Intervall hinaus darf der Zahnriemen nicht verwendet werden, wenn man sich an die Herstellervorgeben hält und den Begriff "Scheckheft gepflegt" verwendet.

Sollte also in diesem Fall der Zahnriemen bei der in 500 km anstehenden Inspektion nach Herstellervorgabe anstehen, dann muss der Händler das noch auf seine Kosten machen, sofern mit dem Begriff "Jahresservice" diese anstehende Inspektion gemeint ist.
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
@Friedel,

das Auto muss natürlich nicht in den Jahresservice des Herstellers. Es gibt aber einzelne Wartungsarbeiten, die muss ein verantwortungsbewusster Eigentümer in Intervallen machen (lassen). Die Bremsflüssigkeit ist z.B. hygroskopisch, nimmt also im Laufe der Zeit Wasser auf. Wenn dann eine Bergabfahrt mit viel Bremsnotwenigkeit ansteht, wird die Flüssigkeit heiß, das Wasser beginnt zu sieden.Mit dem entstehenden Wasserdampf verfliert das Hydrauliksystem aber einen wesentlichen Teil der Wirkung und der erforderliche Bremsdruck kann nicht mehr aufgebaut werden.
Durch rechtzeitigen Wechsel der Bremsflüssigkeit wird das verhindert.

Gruß
computerschrat
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