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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
gibt es hier Lebensmittelexperten und/oder Chemiker, die mir weiter helfen können?

Glutamate wie z.B. das Mononatriumglutamat muss auf Lebensmitteln als Geschmacksverstärker deklariert werden (E621). Hefeextrakt ist ebenfalls deklarationspflichtig, obwohl das enthaltene Glutamat natürlicher Bestandteil des Hefeextrakts ist. Tomaten oder Parmesan, die ebenfalls einen sehr hohen natürlichen Glutamatanteil haben, sind jedoch nicht deklarationspflichtig.

Wieso ist das so? Warum wird bei Hefeextrakt so eine Ausnahme gemacht?

Danke für Eure Hilfe!

1 Antwort

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Beantwortet von
Hallo, vom Fach bin ich nicht, habe aber eine Idee.

Besonders Tomaten wachsen im Garten bzw. Auf dem Feld.
hier wird das Glutamat, sofern vorhanden, nicht erst extrahiert
und völlig überdosiert in das Lebensmittel eingefügt.


Grüße ebayuser
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