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Gefragt in Plauderecke von
Hat sich schon mal jemand mit dem Thema beschäftigt?

Sind die Bevollmächtigten, welche man in der Vorsorgeurkunde bei der
Bundesnotarkammer angibt, gleichberechtigt?
In der Vorsorgeurkunde (welche u.a. Vermögensangelegenheiten
regelt) kann man nämlich 2 Bevollmächtigte angeben: https://www.zvr-
online.de/zvr/Meldung.aspx
Meine Fragen:
a) Sind der 1. und der 2.Bevollmächtigte gleichberechtigt oder ist der
2.Bevollmächtigte nur der Stellvertreter des 1.Bevollmächtigten?
b) können beide nur zusammen Entscheidungen treffen oder auch
einzeln?
c) Falls kein vorgeschlagener Betreuer eingetragen ist, wird dann
automatisch der 1.Bevollmächtigte als Betreuer genommen?

Für Antworten: danke im Voraus!

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