Und nur nach 10maligem Rangieren rauskommt, oder wenn man über
die Beifahrertür einsteigen muss, weil die Fahrertür zugeparkt wurde.
Was haltet Ihr davon, dann dem Täter, der einen zugeparkt hat, einen
Zettel mit diesem Text unter den Scheibenwischer zu klemmen:
Zuparken eines anderen Fahrzeugs erfüllt den Straftat-Bestand der
Nötigung nach § 240 STGB (OVG Saarlouis, Urteil vom 06.05.1993 -
1 R 106/90 u. v. a. m.)
Wenn dies noch einmal vorkommt, werden wir eine Strafanzeige
gegen Sie stellen
Ob das dann wohl beim nächsten Mal abschreckt? Vor allem, wenn es
ein Typ aus der Nachbarschaft, der notorisch rücksichtslos ist.