Da der Tierarzt sich nicht mehr zu Wort gemeldet hat, gehe ich davon aus dass es schlimm steht.
Mein Vorschlag war zwar drastisch und moralisch fragwuerdig, aber nicht gegen das Gesetz. Soweit mit bekannt ist es verboten, Haustiere wie Hunde oder Katzen zu schlachten oder deren Fleisch zu verkaufen (metzgermaessig). Aber nicht sie zu verspeisen, wenn sie eines natuerlichen Todes gestorben sind.
Das klingt ziemlich extrem, aber ich gebe zu bedenken dass jemand in enormen Schwierigkeiten stecken kann. Eine Familie ernaehren muss und Kinder hat, die hungrig zu Bett gehen.
Unter diesen Umstaenden mag es vertretbar sein, wenn jemand extreme Wege geht, um zu ueberleben.
Ich bin sicher, der Tierarzt hat vieles erwogen und seine Optionen ausgeschoepft.
Sollte man mich fragen ob es besser waere einen toten Tierkoerper wegzuwerfen oder ein Kind zu ernaehren, dann wuerde ich mich tatsaechlich fuer Letzteres entscheiden.