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Gefragt in Plauderecke von wolf32 Mitglied (239 Punkte)
Moin allerseits,

ich habe mich gestern Abend mit einen Bekannten unterhalten, der eine Private Homepage betreibt.
Er hat z.B. sehr viele Ausschnitte aus verschiedenen Tageszeitungen eingescannt, und auf der HP veröffentlicht.
Ich meine damit verletzt er das Urheberrecht, ich habe aber nicht im Internet dazu gefunden.
Des weiteren hat er Broschüren von der Stadt eingescannt und veröffentlicht, z.B. Eine Broschüre über Wanderwege mit Bildern.

Meine Frage kommt er dadurch nicht mit dem Urhebergesetz in Konflikt.
Kennt jemand einen Link zu diesen Sachverhalt

Gruß und Danke

wolf32

15 Antworten

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Beantwortet von
Hi,

das ist auf jeden Fall eine urheberrechtliche Verletzung.

...ich habe aber nicht im Internet dazu gefunden.

Dann hast nicht richtig gesucht.

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtv.phtml?ref=240 hier gibt es einen Menüpunkt "Urheberrechte beachten".
0 Punkte
Beantwortet von
Das Veröffentlichen eines Artikels auf einer Seite mit weiterem Inhalt zum Thema hat 'nem Bekannten 300 Euro gekostet - manche Zeitungsschreiberlinge neigen zu Überreaktionen.

Tipp1: nur Ausschnitte zitieren, Artikel ggf. verlinken! Oder schriftliche Erlaubnis einholen!

Tipp2: gesunden Menschenverstand auch im Internet eingeschaltet lassen - außerhalb des Internets käme kaum jemand auf die Idee, einfach alles mögliche zu kopieren und unter eigenem Namen zu veröffentlichen
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Beantwortet von wolf32 Mitglied (239 Punkte)
@Solo
@gast42

das was ihr schildert habe ich ihm auch versucht zu erklären, aber
er meint man darf das.
Ich werde ihm mal den Link von Solo schicken, und dann mal sehen was er macht.

Er hat so ca. 30-40 Zeitungsauschnitte auf seiner Homepage.

Gruß und Danke

wolf32
0 Punkte
Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo,

prinzipiell liegen die Urheberrechte immer beim Ersteller. Vertraglich kann dieser sie an jemand abtreten. Unter bestimmte Lizenzbedingungen werden Inhalte auch frei angeboten.

Aber bei Zeitungen gilt das sicher nicht, da muß man nur mal den Verstand einschalten. Die meisten Inhalte gehören noch nicht mal den Zeitungen, diese holen sich die Inhalte von den Agenturen. Die Diskussion war im Spiegel sehr gut nachzulesen.

Und Bilder, Karten etc. sind sogar echte Fallen für Leute die dann überrascht werden wenn sich der Anwalt meldet.

Vielleicht hilft schon folgendes: Würdest Du wollen daß Deine Arbeit (vor allem wenn Du damit Geld verdienst) einfach kopiert wird und Du leer ausgehst?

Schöne Ostern,

Klaus
0 Punkte
Beantwortet von
das was ihr schildert habe ich ihm auch versucht zu erklären, aber er meint man darf das.
wo ist dein Problem dabei? Wenn du nicht irgendwie haftest für den Mist, den er trotz deiner Warnung verbockt, kann dir das doch letztlich egal sein.
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
AW 5 gehört zu den Antworten die die Welt nicht braucht.

Mit den Karten und co macht er sich auf jeden Fall strafbar! Und das kann teuer werden. 3000 Euro sind da nur der Anfang...

Der Doc
0 Punkte
Beantwortet von wolf32 Mitglied (239 Punkte)
@gast42

ich möchte ihn nur vor einen Schaden bewahren, oder würdest du dass nicht bei einen Bekannten machen.

Wie schon Doc-Jay schrieb, kann es teuer für ihn werden.

Gruß

wolf32
0 Punkte
Beantwortet von
würdest du dass nicht bei einen Bekannten machen
das hast du doch schon getan! Mehr als einem erwachsenen Menschen (das unterstelle ich jetzt mal) zu sagen, das was du tust ist gefährlich, kannst du doch gar nicht.

Doc-Jay betet übrigens nur brav nach, was alle Postings vor ihm auch schon sagten (und was du ja eigentlich auch schon vorher wusstest) und wollte vermutlich nur rummotzen oder angeben (von welchen Karten schreibt der da?). Ich würde das an deiner Stelle ignorieren.
0 Punkte
Beantwortet von hans889 Experte (3.7k Punkte)
@gast42:

Eine Broschüre über Wanderwege mit Bildern.


Solche Karten sind gemeint.

@wolf:

Er hat z.B. sehr viele Ausschnitte aus verschiedenen Tageszeitungen eingescannt,


Dadurch hat er selbst dafür gesorgt, dass er sich auf das rechtlich völlig dehnbare Gebiet des Bildzitates begeben hat. Ohne Probleme ist das nur für wissenschaftliche Arbeiten erlaubt (siehe Wikipedia - Zitat und noch zahlreiche andere Quellen). Die ungeklärte Rechtslage öffnet den Abmahnhyänen ja geradezu Tür und Tor.

Gruß Hans
0 Punkte
Beantwortet von
@ wolf32,

wenn dein Bekannter für jeden nicht genehmigten Zeitungsartikel und jedes Bild/ Karte verklagt wird, kann er sich eigentlich die Kugel geben. Der zahlt dann bis an sein Lebensende für seine bornierte Einfältigkeit. Im TV kamen und kommen diesbezüglich immer wieder Berichte, wo Leute solche Sachen gemacht haben und dann pro Verstoß mit 2000€ abgemahnt wurden. Da hilft dann auch die Rechtsschutzversicherung mit Internetrecht nichts mehr. Im Internet durchforsten ganze Scharen von Anwälten die Inhalte um so die schnelle Mark zu machen und das recht ist auf deren Seite.

Richtig: Zeitungsartikel nur nach schriftl. Genehmigung durch den verlag verwenden! Gleiches gilt für Bilder, Karten usw. Aber das ist eben zeitintensiv und einige Ablehnungen wir er sicher auch bekommen. Der spielt russisch Roulette und merkt es noch nicht einmal.
Wer also anders handelt muß sich nicht wundern wenn er dann teuer zur Kasse gebeten wird, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Du hast ihn darauf hingewiesen, viel mehr kannst du nicht tun. Wenn er das nicht schnellstens ändert, wird die Praxis ihn sicher sehr bald eines Besseren belehren. Hoffentlich will er dann nicht auch noch Geld bei dir borgen für diese "Beratungsressistenz".

mfg
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