Von einem ähnlich gelagerten Fall (entfernter Arbeitskollege) weiß ich, daß derjenige keinen oder nur einen schlechten Anwalt hatte, sodaß er tatsächlich zwei Jahre in der JVA eingesessen hat.
Da spielt aber hoffentlich nicht ausschließlich der Anwalt eine Rolle sondern auch ein bisschen die Tatsache, ob man schuldig ist oder nicht.
Im Bekanntenkreis ging vor einigen Jahren ein ähnlicher Fall mit einem Freispruch für den angeblichen Täter aus. Nur mit dem Unterschied, dass man nicht zu Hause auf dem Sofa während der Lektüre der Bildzeitung sein (eigenes) Urteil fällte sondern der Frau ins Gesicht sagen musste, dass man ihr nicht glaubt. Ich frage mich bis heute, ob der Freispruch wirklich gerechtfertigt war... und diesen Verdacht wird auch Kachelmann nicht mehr los. Erinnert sich noch jemand an Andreas Türck?
wäre es tatsächlich so gewesen wie es die Ex geschildert hat, hätte ein Kachelmann genug Möglichkeiten gehabt, die Sache außergerichtlich mit Kohle "zurechtzubiegen".
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, die Behörden verfolgen das auch ohne Wollen des Opfers weiter. Und das ist auch gut so, weil wohl jedes Opfer an den Punkt kommt, wo das demütigende Verfahren schlimmer scheint als die - bis dahin schon Monate zurückliegende - Vergewaltigung.
Denn egal wie es war, die beiden kannten sich und hatten oft genug Sex miteinander. Ekel wie in anderen Fällen kann man also sicher auschließen.
Soll das heißen, wenn eine Frau schonmal Spaß am Sex mit einem Mann hatte
kann dieser sie gar nicht mehr vergewaltigen? Weil sie ja nur an die Male zurückdenken braucht, bei denen sie Spaß hatte? Kennst du den Unterschied zwischen einvernehmlichem Sex und einer Vergewaltigung? Nicht zuletzt geht es bei der Vergewaltigung gar nicht um Sex sondern um Macht. Und ohne mich intensiv mit Kachelmanns Sexleben beschäftigt zu haben ist selbst bei mir angekommen, dass der Herr auf Machtspiele steht.
Das soll nicht heißen, dass er schuldig ist, ich kenne die Wahrheit so wenig wie alle anderen. Ich finde es nur interessant, wie schnell und eindeutig sich viele auf die Seite des lieben Fernsehonkels geschlagen haben und wie das - bis zum Freispruch noch mutmaßliche Opfer! - vorgeführt wurde. Das ist ein fatales Signal an andere Vergewaltigungsopfer. Als wäre die Hemmschwelle, soetwas anzuzeigen, nicht ohnehin schon hoch genug.
Ich würde nur gerne mal wissen: wird eine überführte Lügnerin so stark bestraft wie ein angeblich überführter Täter; ich glaube eher kaum.
Bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe, §164 StGB, ebenfalls Offizialdelikt. Und privatrechtlich kann der Geschädigte sicherlich auch noch vorgehen, die Frage ist dann nur - wie immer - was es zu holen gibt. Bzw ob das die verlorenen Verträge etc. überhaupt ausgleichen kann.
Aber gestraft ist die Frau auch so genug. Ganz unabhängig von der Wahrheit hat sie mit Sicherheit nicht nur einmal bereut, diese Sache angezettelt zu haben.
Schnell eine Rachebehauptung aufgetsellt, und schon ist ein Mann ruiniert, EGAL, wie es ausgeht.
Diesem Risiko setzt sich jeder Mann bei jedem sexuellen Kontakt aus. Das ist "die ultimative Waffe" der Frau. Da diese Anschuldigung allerdings auch Ermittlungen und ein Verfahren mit sich bringen darf man hoffentlich davon ausgehen, dass die falschen Anschuldigungen in der Minderheit sind. Die Dunkelziffer nicht angezeigter Vergewaltigungen ist vermutlich höher.
Gruß
Sue