Nein, er braucht nichts zu befürchten. Verwertungsrechte gibt es hier nicht zu beachten. Hier ist nur das Urheberrecht relevant. Rembrandt ist mehr als 70 Jahre tot. Das Urheberrecht ist also erloschen. Und ob der Fotograf Urheberrechte an seinem Foto hat, hängt davon ab, ob das Foto eine Schöpfung, im Sinne der Kunst, ist. Wenn er das Bild also mit besonderen Lichteffekten aus einer besonderen Perspektive oder sonst irgendwie arrangiert fotografiert hätte, könnte das Foto eine Schöpfung sein, deren Urheber dann natürlich der Fotograf wäre. Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall, zumal das ja nicht mal eine Fotografie sondern ein Scan ist.
Jetzt musst du dir noch überlegen, welche Gesetze sonst noch verhindern könnten, dass du das Foto verwenden darfst. Das Bild ist nicht jugendgefährdend, verleitet nicht zu Straftaten, wirbst nicht für Drogen, verrät keine Staats- oder Militärgeheimnisse... Du darfst es verwenden.
Aber um es legal verwenden zu dürfen, musst du es natürlich auf deinen Webspace kopieren und von dort verlinken. Deep Links sind in der Regel nicht erlaubt.
Ob du das Bild verwenden darfst, hättest du am einfachsten dort feststellen können, wo du das Bild her hast. Auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rembrandt_van_Rijn-De_Nachtwacht-1642.jpg kannst du lesen:
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
...
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.
Viel eindeutiger geht es wirklich nicht.