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Gefragt in PC-Sonstiges von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

ich hab mir vorgestern bei TECHNIKdirekt (Alfred-Nobel-Straße 6 97080 Würzburg) einen Verstärker bestellt. Das natürlich erst nachdem ich lange über Preisvergleichsseiten gesucht hatte.

Als ich dann endlich auf der Anbieterseite bestellt habe war der Verstärker als "lagernd" gekennzeichnet (übrigens auch auf den Preisvergleichsseiten und einen Tag später immer noch im Onlineshop von TECHNIKdirekt). Am nächsten Tag als dann die Bestellbestätigung per mail bestätigt wurde steht da nun:

ist bereits für Sie bestellt
Ein genauer Liefertermin liegt
uns noch nicht vor.
Sie erhalten in Kürze eine
Nachricht.


Da ich immer nur Shops auswähle, bei denen die Ware lagernd ist fand ich das schon ein starkes Stück und habe die Bestellung storniert.

Der Shop anwortete bis jetzt auch auf meine e-mails und ein geschicktes Fax nicht.

Da man, wenn die Ware nicht im Lager ist und erst bestellt werden muss völlig ungewisse Lieferzeiten akzeptiert finde ich so ein Verhalten von einem Shop sogar sehr unseriös.

Was meint ihr dazu, überzogen reagiert oder sollte es man die Shops, die so agieren durch Storno oder Widerruf abstrafen?

Gruß Fabian

24 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von roko Experte (1k Punkte)
. . . durch Storno oder Widerruf abstrafen?



. . genau so sehe ich das.

Dadurch entzieht man ihm (dem Shop) seinen Verdienst.
Das Schlechteste, was einem Geschäft passieren kann.

Die Zeit, welche ich durch Mails und Faxerei vergeude, wäre mir in solch einem Fall zu kostbar.
Bringt nichts.

Einfach abhaken.

Stornieren, widerrufen und ab zum nächsten Shop.

Es kann ja nur besser werden ;-))


mfg / Rolf
0 Punkte
Beantwortet von der-bettler Experte (3.7k Punkte)
jup storno

man bestellt ja etwas was auf lager zu sein scheint, damit es auch bald ankomt und nicht um zu warten
und im internet gibt es immer händler, die einen genau so guten preis haben

mfg der-bettler
0 Punkte
Beantwortet von
Online-Händler agieren doch zum großen Teil nur noch als Vermittler zwischen Herstellern/Lieferanten und Kunden ohne selbst große Lagervorräte zu halten, da Elektronik innerhalb kurzer Zeit schon als veraltet gilt.
Ich selbst habe mal ein neues Computergehäuse gebraucht. Aus dem Grund bin ich zu einem nicht mal unbekannten Händler gefahren der auch im Internet einen großen Auftritt hat.
Ich war enttäuscht: Große Halle die zur Hälfte abgeteilt war weil leer. In der anderen Hälfte war fast nichts außer leerer Regale drin. Auch fast überflüssig zu erwähnen, dass ich das Computergehäuse dort nicht bekommen habe, es sei denn, ich hätte es bei dem einzigen Mitarbeiter den ich dort gesehen habe bestellt.
Um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen rate ich eine angemessene Zeit abzuwarten bevor du das Ding stornierst.

xp-user
0 Punkte
Beantwortet von conny77a Mitglied (521 Punkte)
Als Privatmann kannst du doch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurücksenden.
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
hallo,

aus meiner Sicht könnte hier sogar eine Abmahnung machbar sein. Du hast das Gerät zum einen wegen dem güstigen Preis und zum Anderen wegen den sofortigen Lieferbarkeit dort bestellt.

Da die sofortige Lieferung mit ein Verkaufsargument ist, könnte hier unlauterer Wettbewerb vorliegen.

Ist der Artikel denn immer noch als auf Lager ausgewiesen? Dann würde ich mit dem Argument stornieren (falls du das willst), dass der Artikel gemäss Internet auf lager ist und daher

ist bereits für Sie bestellt
Ein genauer Liefertermin liegt
uns noch nicht vor.
Sie erhalten in Kürze eine
Nachricht.


nicht ganz verständlich ist.


Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

es geht mir hier ja nicht um die rechtliche Bewertung des Falles, die ist ja klar, ich habe bei Onlinebestellungen ein 14tägiges Widerrufsrecht.

Ich hab natürlich auch gestern gleich widerrufen, nur wie gesagt, weder auf die e-mail noch auf ein Fax von mir bis jetzt die gewünschte Bestätigung, aber das bestätigt ja nur den Eindruck den ich von dem Laden bekommen habe.

Ich bin auch wirklich weniger auf die rechtlichen Aspekte bei einem Kauf erpicht, sondern wie ich als Kunde behandelt werde. Wenn ich jedesmal meinen Anwalt anrufen muss wenn ich was bestelle da werde ich und mein Anwalt ja krank dabei, ich finde das sollte alles ohne Anwalt abgehen können, leider ist das natürlich eine utopische Vorstellung.

Was die Abmahnung angeht, das könnten nur Mitbewerber des Shops machen, man selber als Privatkunde kann sowas nicht abmahnen.

Ich bin aber auf jeden Fall dafür, dass man seine Erfahrungen mit anderen teilt um so die verschiedenen und unzähligen Shops etwas besser einschätzen zu können.

Bin mal gespannt ob der Shopbetreiber mir eine Abmahnung schickt.

Gruß Fabian

P.S. Ach ja, der Artikel ist inzwischen wie gestern auch schon im Shop selber als nicht vorrätig gekennzeichnet aber war gestern bei guenstiger.de noch als "lagernd" also mit einem grünen Button gekennzeichnet.
0 Punkte
Beantwortet von der-bettler Experte (3.7k Punkte)
Bin mal gespannt ob der Shopbetreiber mir eine Abmahnung schickt.

warum sollte er
du hast nunmal nur dein "rückgaberecht" genutz
es wird noch weniger in seinem interesse sein, dir das teil zu verkaufen und zu schicken, nur damit du es postwendend zurück gibst


Ich bin aber auf jeden Fall dafür, dass man seine Erfahrungen mit anderen teilt um so die verschiedenen und unzähligen Shops etwas besser einschätzen zu können.

hört sich gut an
gibt es eine bewertugsseite für online shops (im it bereich)?
mal abgesehen von den tausend preisvergleichseiten?

mfg der-bettler
0 Punkte
Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
*psssst* in Würzburg ist heute Feiertag „Heilige Drei Könige“ - und evtl. gestern in dem Laden ein sog. Brückentag.

Gruss,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von
Wenn ich jedesmal meinen Anwalt anrufen muss wenn ich was bestelle da werde ich und mein Anwalt ja krank dabei ...

Stimmt, aber das musst Du ja auch nicht .... und um auf Deine Eingangs gestellte Frage zu antworten: Ja, ich finde, Du reagierst überzogen. Da hast Du etwas bestellt, was nun nicht sofort lieferbar ist - und? Mehr als ein Ärgernis ist das nicht, und letztlich hast Du ja auch Dank des Rückgaberechtes die Möglichkeit, den Artikel woanders zu kaufen, wo er schneller geliefert wird. Aber ist es wirklich das, was einen seriösen Shop ausmacht? Vielleicht war es schlicht ein Fehler auf der Webseite, dass der Artikel als "lagernd" gekennzeichnet war - sowas kommt aber nun mal vor.
Und auch das Argument, man wolle ja schließlich den Artikel schnell bekommen, gilt hier meiner Meinung nach nur bedingt. Nur ganz wenige Shops bieten eine "Lierfergarantie" zu einem bestimmten Zeitpunkt. Und wenn es wirklich so eilig ist, sollte man sich wirklich auch überlegen, ob eine Online-Bestellung der richtige Weg ist oder ob man nicht besser beraten ist, wenn man den Artikel in einem Laden vor Ort kauft (auch wenn er dann u.U. etwas teurer ist).

Ich kann Deine Verärgerung durchaus nachvollziehen, deshalb aber mit einer "schlechten Bewertung" oder gar einem Anwalt anzukommen, scheint mir ehrlich gesagt sehr übertrieben.
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi der-bettler,

also soweit mir bekannt wurden alle Dienstleistung- und Shopbewertungsseiten in Grund und Boden geklagt und haben dann den Betrieb eingestellt.

Zarte Versuche Bewertungsplattformen zu machen könnten jetzt nach den "verbraucherfreundlichen" Bewertungsurteilen Lehrern gegenüber vielleicht wieder eine Chance haben.

Das Problem, bei Shops oder Dienstleistungen kann man halt alleine schon, durch die auf der Welt einzigartige Abmahnmöglichkeit in Deutschland, auf immer und ewig beschäftigt werden.

Es gibt glaube ich inzwischen Portale bei denen man Ärzte bewerten kann. Die ganzen Bewertungen bei den Preisvergleichern sind ja durch Verträge zwischen Preisvergleicher und Shop abgedekt.

Ich kann aber in diesem Beispiel den Shop gar nicht schlecht bewerten da der Deal ja nicht zustande gekommen ist, auch so ein Problem von diesen Bewertungssystemen.

Also sobald man da eine rechtlich einwandfreie Position bekommt, bin ich der Erste der sowas aufmacht ;-)

Die Abmahnung von diesem Shop würde ja auch nicht für meine Bestellung kommen sondern wegen der Nennung des Shops hier im Artikel.

Bei einer Bewertungsplattform hätte man aber auch weiterhin das Problem, dass man die getroffenen Aussagen ja auch beweisen können muss, sonst bewertet Händler A den Händler B nur deshalb schlecht weil es der Mitbewerber ist.

@Mickey, der Hinweis auf den Feiertag in Bayern ist interessant, aber gibts im Internet Feiertage? Wenn ich mir die Fakeautoanzeigen bei Mobile.de anschaue dann gibts da nicht mal Schichdienst bei manchen Internetfirmen ;-)

Gruß Fabian
...