also Du kannst natürlich mich in so einem Forum arrogant abkanzeln so mit "Punkt".......
Zunächst mal: Entschuldigung! Es sollte nicht arrogant rüber kommen, aber Fakt ist nun mal, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt.
Ist nicht immer der böse Händler schuld wenn ein Gerät defekt ist ...
Natürlich nicht, aber das hat ja auch niemand behauptet. Ich jedenfalls habe noch nie einem Händler unterstellt, er sei Schuld, wenn ein Gerät einen Defekt hat.
Wenn der Händler/Hersteller behauptet der Fehler käme von Dir kann auch das Gericht nicht ohne Gutachten auskommen. Wenn ein Monitor nach 1 Jahr und 6 Monaten den Geist aufgibt könnte es ja auch einer Überspannung liegen die im Netz auftrat. Soll der Richter dies aus dem BGB herauslesen?
Auch hier: Natürlich nicht. Aber zunächst mal kann der Händler das ja gerne behaupten, das hilft ihm aber im Ernstfall nicht weiter, wenn nichts außer der bloßen Behauptung dafür spricht.
Nach dem Gesetz ist auch der Käufer in der Beweispflicht, aber dieser Beweis gilt als erbracht, solange nicht offensichtlich ist, dass das nicht der Fall ist.
Die Gerichte und Schiedsstellen sind voll von Streitfällen, ob es einem gefällt oder nicht.
Ich habe auch nicht ausgeschlossen, dass es keine derartigen Streitfälle gibt. Nur habe ich noch von keinem gehört, in dem der Händler nicht für die Gewährleistung einstehen musste, es sei denn, der Fehler wurde
offensichtlich vom Käufer verursacht. Nun kenne ich natürlich nicht jeden einzelnen Fall, aber gerade auch vor dem Hintergrund, dass diese Neuregelung die Rechte des Verbrauchers stärken soll, ist es nur kaum vorstellbar, dass ein Gericht oder eine Schiedsstelle anders entscheidet.
Na ja, so bleibt auch dieses Thema wohl noch auf ewig der Quell für mehr oder weniger aufschlussreiche Diskussionen - leider aber wird man auch dabei zu keinem Ergebnis kommen, das allen gerecht wird ... :o)