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Gefragt in Plauderecke von
hii

habe mir im märz 2007 einen videorecorder bei expert gekauft und nu isser hin.

jetzt überlege ich gerade ob da 2 jahre garantie gesetzlich vorgeschrieben sind?

kann mir da jemand auskunft darüber geben?
danke

17 Antworten

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Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo,

wieso theoretisch? Je billiger man einkauft, desto weniger Service und Kulanz kann man erwarten. Und wenn ich bei einem 200 Eurogerät nur 20 Euro Gewinn mache werde ich den Teufel tun und nach 1 1/2 Jahren noch kulant sein. Das geht gar Nicht. Und wenn ich mich sperre, was will der Kunde machen, außer Klagen?

Also, ich habe mich eben in einen Händler reinversetzt, bin allerdings keiner, nur Dienstleister,

Klaus
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Beantwortet von roko Experte (1k Punkte)
Hallo,

gar nicht mal so uninteressant dieser

Artikel

Denn es gibt ja immer öfter die separate Gerätegarantie.


mfg / Rolf
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Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo Roko,

der Artikel ist wirklich interessant, ich habe mir die Seite mal verlinkt. Aber im wesentlichen (auf höherem Niveau natürlich) sagt er dasselbe aus wie ich bereits schrieb, nach einem halben Jahr muß der Kunde nachweisen daß der Fehler nicht seine Schuld war. Und je geringwertiger die Sache, umso schwerer wird dieser Nachweis zu führen sein. Ganz davon abgesehen daß bei Rücknahme des Artikels eine Nutzungsentschädigung fällig sein kann.

Zusammen mit der verlorenen Freizeit etc. pp. dürfte es sich bei einem Gerät unter 500 Euro kaum lohnen mehr als an die Kulanz zu appelieren.

Klaus
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Und wenn ich bei einem 200 Eurogerät nur 20 Euro Gewinn mache werde ich den Teufel tun und nach 1 1/2 Jahren noch kulant sein. Das geht gar Nicht.

Ich würde gar nicht erst mit Kulanz anfangen. Du als Händler hast zwei Jahre Gewährleistung zu übernehmen - Punkt.
Sicher ist nach Ablauf von sechs Monaten der Käufer in der Beweispflicht, das ist aber in der Praxis unerheblich, solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler vom Käufer selbst verursacht wurde (z.B. durch sichtbare,mechanische Beschädigungen).
Kein (deutsches) Gericht wird in einem Fall, in dem es darum geht, auch nach Ablauf von sechs Monaten einen Mangel an einem Artikel geltend zu machen, der ordnungsgemäß und zweckentsprechend genutzt wurde, dem Käufer zur Last legen, er könne nicht den notwendigen Beweis erbringen.
Man darf dabei (zumindest als Richter) nicht nur den nackten Wortlaut des Gesetzes berücksichtigen, sonden muss auch den Sinn und Zweck dieser Regelung hinterfragen. Und die angesprochene Änderung des BGB wurde vom Gesetzgeber in erster Linie vorgenommen, um die Position des Verbrauchers zu stärken - nämlich indem die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre angehoben wurde. Und gerade unter diesem Gesichtspunkt ist eine Klage gegen den Händler in einem Fall wie dem hier geschilderten äußerst erfolgversprechend und kein wenigstens halbwegs schlauer Händler wird es darauf ankommen lassen.
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Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo Sutadur,

also Du kannst natürlich mich in so einem Forum arrogant abkanzeln so mit "Punkt".......

das wahre Leben spielt leider anderst und die Fälle halten sich leider nicht unbedingt an Deine geschätzte Meinung.

Theoretisch sollte es so laufen daß der Händler die Gewährleistung 2 Jahre Treu und Brav halten und sich nicht rausreden soll, aber

1) Ist nicht immer der böse Händler schuld wenn ein Gerät defekt ist, in meinem Job sehe ich täglich mißhandelte Rechner deren Benutzer auch beteuern sie hätten "Nichts gemacht".

2) Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Wenn der Händler/Hersteller behauptet der Fehler käme von Dir kann auch das Gericht nicht ohne Gutachten auskommen. Wenn ein Monitor nach 1 Jahr und 6 Monaten den Geist aufgibt könnte es ja auch einer Überspannung liegen die im Netz auftrat. Soll der Richter dies aus dem BGB herauslesen?

3) Die Gerichte und Schiedsstellen sind voll von Streitfällen, ob es einem gefällt oder nicht.

Schönen Abend, Klaus
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
also Du kannst natürlich mich in so einem Forum arrogant abkanzeln so mit "Punkt".......

Zunächst mal: Entschuldigung! Es sollte nicht arrogant rüber kommen, aber Fakt ist nun mal, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt.

Ist nicht immer der böse Händler schuld wenn ein Gerät defekt ist ...

Natürlich nicht, aber das hat ja auch niemand behauptet. Ich jedenfalls habe noch nie einem Händler unterstellt, er sei Schuld, wenn ein Gerät einen Defekt hat.

Wenn der Händler/Hersteller behauptet der Fehler käme von Dir kann auch das Gericht nicht ohne Gutachten auskommen. Wenn ein Monitor nach 1 Jahr und 6 Monaten den Geist aufgibt könnte es ja auch einer Überspannung liegen die im Netz auftrat. Soll der Richter dies aus dem BGB herauslesen?

Auch hier: Natürlich nicht. Aber zunächst mal kann der Händler das ja gerne behaupten, das hilft ihm aber im Ernstfall nicht weiter, wenn nichts außer der bloßen Behauptung dafür spricht.
Nach dem Gesetz ist auch der Käufer in der Beweispflicht, aber dieser Beweis gilt als erbracht, solange nicht offensichtlich ist, dass das nicht der Fall ist.

Die Gerichte und Schiedsstellen sind voll von Streitfällen, ob es einem gefällt oder nicht.

Ich habe auch nicht ausgeschlossen, dass es keine derartigen Streitfälle gibt. Nur habe ich noch von keinem gehört, in dem der Händler nicht für die Gewährleistung einstehen musste, es sei denn, der Fehler wurde offensichtlich vom Käufer verursacht. Nun kenne ich natürlich nicht jeden einzelnen Fall, aber gerade auch vor dem Hintergrund, dass diese Neuregelung die Rechte des Verbrauchers stärken soll, ist es nur kaum vorstellbar, dass ein Gericht oder eine Schiedsstelle anders entscheidet.

Na ja, so bleibt auch dieses Thema wohl noch auf ewig der Quell für mehr oder weniger aufschlussreiche Diskussionen - leider aber wird man auch dabei zu keinem Ergebnis kommen, das allen gerecht wird ... :o)
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Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
Hallo Sutadur,

die Entschuldigung nehme ich an.

Allerdings habe ich niemals behauptet die gesetzliche Gewährleistung wäre nicht zwei Jahre.

Ich habe nur darauf hingewiesen das die Umkehrung der Beweislast für den Kunden ein großes Problem ist. In meiner täglichen Arbeit habe ich (naturgemäß) sehr oft mit defekten Geräten aus der IT zu tun und war auch schon einige Male als (nicht vereidigter) "Gutachter" tätig. Will heißen ich habe für Kunden einen Bericht über ein defektes Gerät geschrieben.

Einige Händler/Hersteller sind sehr kulant, einigen ist der Ärger viel zu groß als das sie viel Aufhebens machen und sie tauschen einfach aus.
Was meine Kunden zumeist zufriedenstellt.

Eine leider viel zu große Zahl (gerade preiswerter) Onlinehändler läßt es aber darauf ankommen. Und da es sich um Zivilprozesse handelt muß der Kläger erst einmal in Vorleistung treten. Und, auch wenn wir uns darüber noch ewig streiten könnten, in vielen Fällen ist die Sache leider nicht so eindeutig wie es scheint. Zumal bei vielen Geräten (z.B. Laptops) viele Fehlerquellen lauern bei denen falsche Bedienung nicht ausgeschlossen und richtige Bedienung kaum bewiesen werden kann.

Als diese "Reform" diskutiert wurde haben doch bereits viele Verbraucherverbände hier eine Falle gewittert. Wenn Du selbst eine solche Sache durchziehen willst und bereit ist Geld vorzuschießen hast Du eine gute Chance, das will ich Dir ja einräumen.

Aber wer riskiert einen Prozeß und eventuelle Gutachterkosten gegen einen Händler der dann vielleicht gar nicht mehr greifbar ist. Aus diesem Grunde nenne ich die Umkehrung der Beweislast nach einem halben Jahr einen Freibrief.....

Ich denke wir sollten die Diskusion beenden, wir sehen die Sache aus einem zu verschiedenen Blickwinkel, sicher ist auch ein wenig Ideologie im Spiel.

Also mein Tip: Teurere Sachen bei einem renomierten Händler/Hersteller kaufen bei dem Kundendienst und Kulanz groß geschrieben werden und bei kleineren Sachen den Schaden als Lehrgeld betrachten. "If you pay peanuts, you get monkeys".

Gruß und schönen Abend, Klaus
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