Hallo Pete,
was dort oben nicht so deutlich wird, wenn du ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen willst, darfst du den ZT nicht für seinen eigentlichen Bestimmungszweck als landwirtschaftliches Nutzfahrzeug einsetzen, er muss 'vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes' dienen.
Alte Trecker gibt es noch viele, aber nur ganz wenige fahren steuerbegünstigt mit einem Oldtimer-Kennzeichen herum. ;o)
Gruß
Kalle