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Gefragt in Plauderecke von roko Experte (1k Punkte)
Hallo,

Wenn ich morgens um 6 Uhr aus dem Haus zu meinem Wagen gehe,
ihn von Eis und Schnee befreie, dabei auf der Straße (nicht auf dem Bürgersteig) ausrutsche und mir einige Rippen anknackse,
gilt das schon als Arbeitsunfall, oder erst wenn ich mich in den Wagen setze, ihn starte, losfahre und mir unterwegs zur Arbeit irgendetwas zustößt.

Hat da eventuell jemand Erfahrungswerte ?

mfg / Rolf

3 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

das wäre kein Arbeits- sondern ein Wegeunfall und das mit dem Entfernen von Eis und Schnee vom Auto würde ich weglassen, das könnte die Sache unnötig verkomplizieren.

Du bist halt nur auf dem Weg von der Haustür zum Auto ausgerutscht, da dieser noch nicht geräumt/gestreut war. Allerdings solltest du dich zum genauen Unfallort konkret festlegen, eventuell wird die BG den für die Räumung Verantwortlichen (Hausbesitzer, Gemeinde) dafür haftbar machen wollen. und en zeuge, der den Wegezustand bestätigen kann, wäre auch nicht schlecht. ;0)

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von roko Experte (1k Punkte)
@KJG17

danke erstmal für die Antwort.

Ich fülle gerade den Fragebogen der Kasse aus und bin mir bei einigen Fragen nicht ganz sicher was ich antworten soll.

Man kann manchmal auch zu ehrlich sein.

Naja, wird schon ;-))

mfg / Rolf
0 Punkte
Beantwortet von nighty Experte (6.6k Punkte)
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