Hi !
Hmmm...
... Anzeige kann man machen, ich fürchte aber, dass die Motivation der Staatsanwaltschaft in so einem Fall eher gegen null tendiert.
Dazu kommt das was Kasi sagt: der fragliche Rechner müsste wegen der Beweissicherung so bleiben wie er ist. (und vor allem unbedingt vom Netz genommen werden)
Das heißt, das Teil wird bis zum Abschluß der Beweissicherung unbenutzbar.
Ob ich mir das antun würde ...?
willst du es lieber lassen, dann solltest du deinen rechner komplett platt machen (die hdd richtig löschen, neu installieren), nicht nur nach dem trojaner suchen und löschen
Dem kann ich voll und ganz zustimmen!
Ich habe es mir genau zweimal angetan, ein verseuchtes System zu reinigen. In beiden Fällen hätte ich in derselben Zeit locker neu installieren können.
Konsequenz: Wenn ich einen Rechner auf den Tisch kriege, auf dem ich auch nur ein einziges Schadprogramm finde, heißt das für mich: Plätten und neu installieren.
Gruß
Klaus