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Gefragt in Plauderecke von
Da wird eine Verkäuferin von "gut bezahlten" Richtern wegen sagenhaften 1,30 EUR mehr oder weniger in den Vorruhestand geschickt - nach 30 Jahren.
Ein möglicher Vertrauensbruch war es angeblich
Und ohne Bewertung dessen (früher galt mal: im Zweifelsfall...), hat der Manager XY um die Ecke Milliarden in den Sand gesetzt, bleibt weiter im Amt, und verdient weiter Millionen.

Wo liegt da die Moral? Finde sie gerade nicht :(

Gruss

32 Antworten

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Beantwortet von
Ich bin immer wieder überrascht wievile Moralapostel hier rumrennen....
Jeder und ich behaupte wirklich JEDER hat in seinem Leben schon einmal etwas "mitgehen" lassen. Wer das leugnet, der ist ein Lügner!
Ich habe als Kind (6Jahre alt) einmal eine Tüte Bonbons mitgenommen. Sicher auch schon mal einen Kuli von der Arbeit. Ich schäme mich übrigens nicht dafür;-).
Die Chefs egal von welcher "Truppe" bedienen sich genauso wie einige Mitarbeiter, nur das in anderen Größenordnungen!
In dem o.g. Fall ging es letztlich darum, eine teure Mitarbeiterin, der man nichts anderes vorwerfen konnte, los zu werden und für sie lieber 2 Teilzeit-Tanten mit einem 3€ Brutto einzustellen. Um nichts anderes ging das bei dieser Geschichte! Und klar, Exempel werden doch immer wieder gerne statuiert in diesem Land. Das Problem ist, wie bereits angesprochen, die Unverhältnismäßigkeit! Wenn die Zettel in den Müll gegangen wären, hätte die Firma mehr Geld behalten. Geil, normalerweise wäre der Bon aber eingelöst worden. Vielleicht bekommen zukünftik Kunden die Ihre Leergutbons einlösen ja ein Hausverbot in dem Laden. Die Sache ist lächerlich, zeigt wie sich Personal gegseitig denunziert und verwundert mich in keinster Weise.
Um auf die Eingangsfrage zu antworten: aus diesem Land ist genau das geworden was es verdient hat...und es wird noch sehr, sehr viel schlimmer werden.

Mfg
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass hier ein VERDACHT gerichtlich als ausreichend für die Kündigung angesehen wurde (Es handelt sich also um einen ganz anderen Fall als z.B. in Antwort #5 geschildert!).

Abgesehen davon, dass - wie ebenfalls schon anklang - garantiert JEDER schon mal irgendwo eine Kleinigkeit mitgenommen hat, die er nicht hätte mitnehmen sollen: Ein VERDACHT lässt sich grundsätzlich immer und gegen jeden konstruieren. Da wäre also Tür und Tor geöffnet, JEDEN, den man - aus welchem Grunde auch immer - nicht mehr haben will, bequem loszuwerden. Wirklich: Dieses Urteil und das ganze Verdachtsprinzip muss vom Verfassungsgericht oder vom EuGH gekippt werden, sonst wird das Vertrauen in Arbeitgeber und Gerichte gleichermassen schwer geschädigt.

Im übrigen müsste IMHO selbst bei einer erwiesenen Ersttat dieser Grössenordnung eine Ermahnung (ich meine gerade NICHT "Abmahnung") langen.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Wenn es übrigens wirklich um verlorene Pfandbons geht, wie in #9 zitiert, dann frage ich mich doch, mit welchem Recht der Arbeitgeber diese Bons als sein Eigentum reklamiert!
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Beantwortet von supermax Experte (4.8k Punkte)
Ich bin ganz der Meinung von nostalgiker... aber leider werden rechtsstaatliche Prinzipien nicht nur in diesem Fall ausgehöhlt... sollte wirklich mal das französische "3 strikes out" Modell kommen, wird wohl auch der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung ausreichen, damit man seinen Internetzugang los ist...
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Beantwortet von
wie in #9 zitiert

Quelle

Ich hab mich immer gewundert, daß die Kassiererinnen bei einem Betrag von z.B. 9,99 EURO den einen,
als Trinkgeld gebotenen CENT abgelehnt hatten mit dem Hinweis "man dürfe kein Trinkgeld" annehmen.

Jetzt kenne ich den Grund: PURE JOB-ANGST :-)

Und wie hoch war denn der vermutliche Streitwert in Relation zu den Verfahrenskosten ?

PS: Habe kein Jura studiert, trotzdem kann hierzulande auch geltendes RECHT einfach nur lächerlich bzw. peinlich sein.

MfG
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Oh ja! Urheberrecht ist auch so ein Punkt, in dem masslos übertrieben wird. Wenn ich bedenke, wie bescheiden ein Mozart leben musste, oder dass selbst ein Goethe nur neben seinem Brot-Job schrieb, dann finde ich es furchtbar pervers, welche Unsummen heutigen Showfensterpuppen aller Art für ihre Machwerke in den Rachen geworfen wird. Wer dieses Geheul illegal erwirbt, ist doch gestraft genug. (Z.B. durch frühe Taubheit.)
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Beantwortet von
wer war bei der verhandlung dabei? keiner also mal schön den ball flach halten




Das Gericht in zweiter Instanz warf der entlassenen Mitarbeiterin darüber hinaus vor, in verschiedenen Befragungen falsche Angaben gemacht und später wieder fallen gelassen zu haben.





Wer dennoch mit Kundenbons bezahlt, handelt gegen die Anweisung. Dass dann die Kündigung droht, ist den Mitarbeitern laut der Handelskette bekannt.



quelle: www.welt.de
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Beantwortet von
hier noch mal der richtige Link zum nachlesen
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Beantwortet von
Ich kanns nicht lassen.

Kaiser`s heute mittag.

sorry

PS: Was Pfandfried wohl dazu meint?
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Beantwortet von Mitglied (173 Punkte)
Hi,

wie so oft im Leben gibt es eine Verhältnismäßigkeit der Mittel.....
Einer Kassiererin wird die Existenz vernichtet wegen 2 Pfandbons, wobei es nie wirklich bewiesen wurde.
Ein Kinder*Z*er kommt nach ein paar Jahren wieder frei und bekommt zig Wiedereingliederungshilfen.....
Wenn man das nun in Relation sieht müsste der *Z*er mindestens 100x lebenslänglich Kerker inkl. Folter bekommen.
Ach ja, die Kastration bei vollem Bewusstsein habe ich vergessen.....
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln......

Nessus
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