7.5k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich wohne zur Untermiete in einer Genossenschaftswohnung.

Der Hauptmieter möchte die Wohnung jetzt aufgeben, ich möchte aber unbedingt hier wohnen bleiben.

Welche Möglichkeiten habe ich? Kann die Genossenschaft verhindern, dass mir die Anteile überschrieben werden?

Vielen Dank für eure Hilfe, kenne mich da gar nich aus und es wäre so schade hier weg zu müssen.
sethko

9 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet von
hi

Du mußt einen Antrag stellen um in die Genossenschaft aufgenommen zu werden. Und das aber hurtig, weil die Genossenschaftsversammlung über deinen Beitritt entscheidet. Und die kommt ja nicht jeden Tag zusammen.
Ob das mit dem überschreiben klappt? Wohl nur bei bestimmten Vorraussetzungen.

Gruss
0 Punkte
Beantwortet von
Hey und danke für die Antwort.

Welche Vorraussetzungen könnten das sein?
Können mir nich einfach die Anteile überschrieben werden und ich werde automatisch Mitglied?
0 Punkte
Beantwortet von
Das ist eine Genossenschaft, ich kenne sie nicht, die entscheidet. Geh da einfach hin, trag dein Problem vor und lass dir die Vorgehensweise erklären.
Sieh das so-
Eine Genossenschaft ist immer an neuen Mitgliedern interessiert,
und ist froh sein wenn eine Mietwohnung nahtlos weiter vermietet wird.
0 Punkte
Beantwortet von
Gut, dann werde ich mal "vorsprechen".
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

das mach mal lieber, denn ein Genossenschaftsanteil kann zwar vererbt, aber i.d.R. nicht übertragen (verkauft) werden, wenn das die Satzung der Genossenschaft nicht ausdrücklich erlaubt.

Normalerweise muss dein Vor-Genosse seine Mitgliedschaft kündigen, sein eingebrachter Anteil wird ihm dann nach Ablauf des Geschäftsjahres nach seiner Kündigung ausgezahlt.

Die Genossenschaft kann und wird das Geld in diesem Fall an ihn auszahlen, auch wenn du ihm seinen Anteil bereits abgekauft haben solltest. Es sei denn, dass es eine dreiseitige Vereinbarung gibt, dass du sozusagen den Auszahlungsbetrag an ihn für die Genossenschaft vorschießt und der an ihn eingentlich zu überweisende Anteil dann als Zahlung auf den von dir zu erbringenden Anteil verbucht wird.

Genosse zu werden ist nicht ganz so einfach, wie Aktionär zu werden.

Gruß
Kalle
+1 Punkt
Beantwortet von

ist jetzt paar Jahre her aber vielleicht hilft es anderen.

Kopie aus der Genossenschaftssatzung:

 

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe eines Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

+1 Punkt
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Na ja, das ist jetzt der Text aus einer Genossenschaft, die für was auch immer gegründet wurde. Das kann ja jede Genossenschaft selber bestimmen was der Genossenschaftszweck ist und wie mit dem Geschäftsguthaben umgegangen wird.

Das ist also keine allgemeingültige Aussage, auch nach 10 Jahren noch nicht.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von falsch-verbunden Mitglied (236 Punkte)

Na ja, das ist jetzt der Text aus einer Genossenschaft, die für was auch immer gegründet wurde. Das kann ja jede Genossenschaft selber bestimmen was der Genossenschaftszweck ist und wie mit dem Geschäftsguthaben umgegangen wird.

Das ist also keine allgemeingültige Aussage, auch nach 10 Jahren noch nicht.

Gruß Fabian

Vielen Dank!

0 Punkte
Beantwortet von
Die Anteile sind nicht an ein Mietverhältnis gebunden, sondern sind ein eigenständiges Verhältnis, und sind auch nicht mit einer Mietkaution zu vergleichen.

Selbst wenn du die Anteile durch Überschreibung erhältst, garantiert dir das nicht, dass du auch das Mietverhältnis übernehmen kannst.

Erstens gibt es auch bei den Genossenschaften lange Wartelisten auf Wohnungen, und zum Zweiten, würde, gerade in den Großstädten und Ballungszentren ein Markt für Genossenschaftsanteile entstehen, indem immer der Höchstbietende den Zuschlag erhalten würde, was im Gegensatz zum Grundgedanken der Genossenschaften stehen würde.
...