Hallo Lutz1965,
habe bereits mit dem Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) gesprochen, er möchte das Einverständnis (schriftlich) der anderen 2 Mitbewohner. Habe auch in einschlägigen Beiträgen zum WG-Mietrecht nachgesehen - es gibt kaum gängige Gerichtsurteile - juristisch gesehen ist die WG eine GbR im sogenannten Innenverhältnis, bedeutet wenn ich es richtig verstehe das man den Vorgang intern klären muß. Einziger Hinweis bei einem Mietrechtsforum war, das wenn sich die WG zu keinem einheitlichen Handeln einigt jedes WG-Mitglied nach § 723 BGB das Mietverhältnis kündigen und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen kann. (Dazu existieren Urteile - KG Berlin WM 92,323 ; LG Köln WM 93,613) . Meine Überlegung war schon, die Mietzahlung vorerst einzustellen und auf ein separates Konto einzuzahlen. Hätte wahrscheinlich zur Folge, daß der Vermieter die Kündigung des Mietvertrages ankündigt oder die beiden verbliebenen Bewohner gleichen den Mietanteil aus. Finde ich zwar nicht so gut, hätte aber den Vorteil, daß der Handlungsbedarf bei den anderen zwei Bewohnern liegt. Freue mich über Antworten - luli66