2.6k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Ich habe beschlossen mein Studium nach dem 1.Semester nicht fortzusetzen und möchte deshalb aus meiner 3-er WG ausscheiden. Laut Mietvertrag sind wir alle Hauptmieter. Mündlich wurde vereinbart das bei Auszug eines einzelnen WG-Mitgliedes ein Nachmieter zu bringen ist. Den Nachmieter habe ich gebracht. Nunmehr spielen die anderen zwei Bewohner auf Zeit und sind nur widerwillig bereit einen Nachmieter zu akzeptieren, deshalb ist mir der Nachmieter auch wieder abgesprungen. Wie verhalte ich mich korrekt um aus dem Mietverhältnis und damit auch aus der Verpflichtung zur Zahlung des Mietanteils zu kommen? Welche Rechts- oder Druckmittel habe ich gegen die anderen zwei Mitbewohner ?
Für weiterhelfende Antworten oder Fallbeispiele wäre ich sehr dankbar !

4 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Moin Moin

hast Du schon mit dem vermieter darüber geredet ?

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo Lutz1965,

habe bereits mit dem Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) gesprochen, er möchte das Einverständnis (schriftlich) der anderen 2 Mitbewohner. Habe auch in einschlägigen Beiträgen zum WG-Mietrecht nachgesehen - es gibt kaum gängige Gerichtsurteile - juristisch gesehen ist die WG eine GbR im sogenannten Innenverhältnis, bedeutet wenn ich es richtig verstehe das man den Vorgang intern klären muß. Einziger Hinweis bei einem Mietrechtsforum war, das wenn sich die WG zu keinem einheitlichen Handeln einigt jedes WG-Mitglied nach § 723 BGB das Mietverhältnis kündigen und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen kann. (Dazu existieren Urteile - KG Berlin WM 92,323 ; LG Köln WM 93,613) . Meine Überlegung war schon, die Mietzahlung vorerst einzustellen und auf ein separates Konto einzuzahlen. Hätte wahrscheinlich zur Folge, daß der Vermieter die Kündigung des Mietvertrages ankündigt oder die beiden verbliebenen Bewohner gleichen den Mietanteil aus. Finde ich zwar nicht so gut, hätte aber den Vorteil, daß der Handlungsbedarf bei den anderen zwei Bewohnern liegt. Freue mich über Antworten - luli66
0 Punkte
Beantwortet von nhuya Einsteiger_in (61 Punkte)
Schreib doch eine ganz offizielle Kündigung an Deine Mitbewohner und geb sie Ihnen. Die können Dich ja schließlich nicht zwingen, ein Leben lang dort zu wohnen :)

Im Zweifelsfall ein Anruf beim Anwalt, man hat ja schließelich eine Rechtsschutz, wenn man in einer WG wohnt, gell? :)
0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Schreib doch eine ganz offizielle Kündigung an Deine Mitbewohner und geb sie Ihnen. Die können Dich ja schließlich nicht zwingen, ein Leben lang dort zu wohnen :)


am besten als Einschreiben mit Rückschein
...