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Gefragt in Plauderecke von mixmax Experte (2.2k Punkte)
Hallo Gemeinde

ich habe mal eine rein hypotetische Frage zu Gebührenbescheiden.
Mal angenommen jemand parkt falsch und das Auto wird abgeschleppt, so ist ja allgemein bekannt muss man die Abschleppkosten zahlen. Schließlich wird der Abschleppdienst ja nicht vom Staat bezahlt.

Ok weniger weh tut dann das Knöllchen was ja meist dann folgt.

Aber ist es eigentlich richtig/normal das jemand der das also brav alles bezahlt, dann in NRW einen gebührenbescheid erhält in dem nochmal Personalkosten und Sachaufwand berechnet wird, die fast so hoch wie die Abschleppkosten sind?

Das Zuständige Ordnungsamt könnte auf §77 Abs 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in Verbindung mit §7a und§11 der Kostenordnung NRW verweisen und jemanden die Gebühren für den der Behörde entstandenen Verwaltungsaufwand zu berechnen.
Darf das Ordnungsamt z.B. aus Personalkosten für Außen und Innendienst wie Sachbearbeiter und Funkzentrale berechnen?
Wenn man geblitzt wird zahlt man doch auch nicht die Arbeitszeit den Blitzer neu zu bestücken und die Fotos entwickeln zu lassen.

Ich verstehe den Text der in diesen Gesetzen abgebildeten Paragraphen einfach nicht wer da was weshalb wie darf...

(Da keine Rechtsberatung hier erlaubt ist handelt es sich hier um einen rein hypotetischen Fall!)

7 Antworten

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Beantwortet von hans889 Experte (3.7k Punkte)
Hallo MixMax,

man sieht es immer öfter:
Wenn die Beamten nichts zu tun haben, zahlt der Staat, wenn sie mal arbeiten müssen, werden die Kosten auf die "Kunden" abgewälzt.
Das Ganze gehört in den staatlich verordneten Kostensparplan.
Bestes Beispiel sind die Polizeieinsätze bei Fußballspielen:
Die werden, wenn überhaupt möglich, abgewälzt, auf Randalierer oder gar die Vereine selbst, obwohl die Polizeibeamten nur im Dienst sind und sowieso ihr Gehalt beziehen, egal, ob etwas passiert oder nicht.

Gruß Hans
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Beantwortet von
Interessanter Vergleich. Immerhin müssen da 20.000 oder so Polizisten in Lohn und Brot gehalten werden, nur weil hin und wieder so ein paar "Fans" Krawall schieben. Ich finde es da eigentlich ziemlich vernünftig, den "Verursacher" in die Haftung zu nehmen, anders als beim Falschparken. Aber da werden sicherlich alle Gerichte bestätigen, dass der Staat ein Recht hat, sich den Aufwand erstatten zu lassen.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Wobei der Aufwand - wie so oft - rein fiktiv / hypothetisch ist. Denn tatsächlich muss der Rabenvater Staat eine Menge Leute "einfach so" in Lohn und Brot halten - auch wenn nichts passiert. Diese Leute Kosten pro Stunde eine gewisse Summe und ist - wie bei einer Versicherung - ohnehin von uns allen bezahlt. Aber Rabenvater Staat kassiert gerne noch einmal dafür, um mit dem Erlös irgendetwas anderes zu finanzieren.
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Beantwortet von xj12 Mitglied (139 Punkte)
Bestes Beispiel sind die Polizeieinsätze bei Fußballspielen:
Die werden, wenn überhaupt möglich, abgewälzt, auf Randalierer oder gar die Vereine selbst, obwohl die Polizeibeamten nur im Dienst sind und sowieso ihr Gehalt beziehen, egal, ob etwas passiert oder nicht.

Kosten von Polizeieinsätze bei Fußballspielen, öffentlichen Veranstaltungen u s w bezahlt die Öffentliche Hand, Gemeinde/Stadt. Werden Fußballfans vom Bahnhof zum Stadion und zurück von der Polizei begleitet, bezahlt das der jeweilige Verein.
Übrigens, wenn`s bei dir mal brennen sollte, bist du mit so um die 75,- die Stunde je Mann. (je nach Bundesland)dabei.

XJ12
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Bei 75 Euro scheinen ja doch schon die Kosten für die Rumsitzzeiten eingerechnet zu sein!
Wo ist das übrigens so? Vor gut einem Jahr hatte ich in Frankfurt/Main (direkt am Schaumainkai) einen Schwelbrand im Motorraum. Neben der Feuerwehr war auch die Polizei da und hat die Sache aufgenommen. Bis jetzt (und ich hoffe, dabei bleibt es) hat mich das nicht extra gekostet - nur das Auto war hin.
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Beantwortet von mixmax Experte (2.2k Punkte)
Hm ich hab mal etwas rumtelefoniert wärend ich weg war... also es ist scheinbar wirklich so das man wochen nachdem man denkt man hats überstanden noch ein drittes mal zur Kasse gebeten wird bei abgeschleppten Fahrzeug.

1) Man kriegt das Fahrzeug ja erst ausgelößt wenn man mit Papieren und Geld zum Abschleppdienst geht
2) Das Bußgeld kommt dann etwa 2 Wochen später
3) der Gebührenbescheid kommt dann als nachträgliche Überraschungpost (Am besten zum Geburtstag ca 1-2 Monate danach)

Der kommt übrigens per Einwurfeinschreiben mit genug §§§ Text das man sich gleich wie ein Schwerverbrecher vorkommt.

in dem hypotetischen Beispiel könnte übrigens der Abschleppdienst auf erstaunlich günstige 95 Euro, das Bußgeld 25 Euro und der Gebührenbescheid 62 Euro kosten.

Ich habe mir sagen lassen wenn man die Handynunmmer sichtbar im Auto anbringt, sind die Behörden dazu verpflichtet vor einer Abschleppung zu versuchen den Besitzer zu kontaktieren, um unnötige Kosten zu vermeiden. Kann zwar dann vorkommen das man aufgefordert wird das Fahrzeug binnen wenigen Minuten zu entfernen, aber immer noch lieber einmal in Boxershorts im Winter zum Auto rennen, als neben den dann trotzdem anfallenden Gebühren und Bußgeld noch die Abschleppung zu zahlen.
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Beantwortet von
Das ist aber ein Irrglaube. Das hat sich inzwischen sogar zu privaten Fernsehsendern rumgesprochen, die sowas testen.
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