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in W-LAN von
Hallo ,
angenommen mein Netz ist unverschlüsselt und einer look sich bei mir ein kann ich das dann sehen ?

[*][sup]
*Threadedit* 01.06.2009, 11:30:53
Admininfo: Führ bitte Threads nicht fort indem du Weitere eröffnest, und vermeide Mehrfachanfragen. Die Datenbank und User werden es dir danken. Siehe FAQ 2, #3.
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27 Antworten

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von
Ja, auf der Weboberfläche deines Routers.
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von
was wird mir da angezeigt?
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von pcdock Experte (3.1k Punkte)
Hi,

1. es wird dir die Mac-Adresse und die im zugeteilte Ip-Adresse angezeigt.

PcDock

[sub]Hardware lebt und ist eigenständig[/sub]
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von
In meiner Umgebung hat einer ein unverschlüsseltes Netz wenn ich mich jetzt dort ein look würde, kann er das sehen wer das ist ?
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von supermax Experte (4.8k Punkte)
Wie PcDock bereits gesagt hat, sieht der Betreiber des Access-Points nur die MAC-Adresse deines WLAN-Adapters, die IP-Adresse die du per DHCP zugeteilt bekommen hast und eventuell (falls der WLAN-Router auch NetBIOS-Unterstützung hat) den NetBIOS-Namen deines Computers (der Computername, den du bei Windows beim Installieren oder nachträglich über die Systemsteuerung eingibst.)

Da sich dein Computer dann im selben Netzwerk befindet wie der oder die Rechner des Betreibers, kann er unter Umständen auch deine freigegebenen Verzeichnisse, Drucker und UPnP-Geräte sehen. Ein bösartiger Zeitgenosse könnte - auch wenn er dich nicht kennt - dir damit unter Umständen z.B. auch Malware oder KiPo-Bilder unterschieben.

Kurz gesagt: niemals mit einem unbekannten WLAN verbinden, schon gar nicht wenn dieses nicht verschlüsselt ist!
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von flupo Profi (17.9k Punkte)
Ja, siehe Antwort 1.

Gruß Flupo
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von
Mein Laptop ist nirgens angeschloßen kann er das dann auch sehen
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von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Wenn du dich in ein WLAN-Netz einklinkst dann kann man dich sehen.
Wenn du nur schaust, ob irgendwelche Netze vorhanden sind dann passiert noch nix.
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von mickey Experte (5.7k Punkte)
Um dir deine Entscheidung etwas zu erleichtern (denn ich denke darauf läuft deine Frage hinaus): Das Wuppertaler Amtsgericht z.B. hat in solch einem Fall die Fremdnutzung eines offenen WLan-Zugangs als strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) eingestuft, den Beklagten verurteilt und den Laptop eingezogen.

Gruss,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
0 Punkte
von
Wenn dein Laptop eine eingebaute Webcam hat,
freut dein Nachbar sich.

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