Hallo,
für den gewünschten Einsatzzweck ist das alles eigentlich viel zu überzogen, macht aber offensichtlich mehr Spaß.
Bei Schecks muss 'in Worten' nur eindeutig und lesbar sein, statt 'zweihundertdreiundsechzig' ist also auch eine Schreibweise ***ZWEI*SECHS*DREI*** zulässig, wobei in diesem Beispiel *** Anfang und Ende markieren und * als Trenner verwendet wurde, ==ZWEI-SECHS-DREI== wäre aber genauso eindeutig.
Es müssen also lediglich zehn verschiedene Einzelziffern in der richtigen Reihenfolge in Worten ausgegeben werden, icl. Anfangs- und Endkennung sowie Trennern. Bei einer rechnergestützten Scheckausstellung ist das eigentlich Usus.
Gruß
Kalle