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Gefragt in PC-Sonstiges von benny_aua Mitglied (707 Punkte)
Hallo, gestern habe ich folgendes gehört: eine kleine Firma lässt ca 2-3 mal im Jahr Ihre Website von jemandem aktualisieren, der hauptberuflich anderweitig tätig ist und dies nur nebenbei für ca 30-50 Euro pro Auftrag realisiert. Er schreibt jedesmal eine offizielle Rechnung, gibt dies auch bei seiner Steuererklärung an und die Firma verbucht auch ganz offiziell diese Rechnung.
So weit, so gut.
Nun hat die Firma ein Schreiben von irgendeiner Künstlerversicherung erhalten, die behauptet, daß eine Firma die einen Webdesigner beschäftigt, für diesen Beiträge an eine Künstlerversicherung bezahlen müsse. Dies wäre angeblich gesetzlich so geregelt. Für die kleine Firma würde dies nun bedeuten, daß zuerst X Seiten Formulare dieser Künstlerversicherung ausgefüllt und dann ein Beitrag von schätzungsweise 2 Euro 50 im Jahr überwiesen werden müsste. Also ein Riesenaufwand für nichts.
Frage: kann es wirklich sein, daß es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, daß jeder der mal nebenbei als Webdesigner einen Job übernimmt, dann in eine "Künstlerversicherung" einzahlen muß?

Gruß, Benny

11 Antworten

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Beantwortet von benny_aua Mitglied (707 Punkte)
Danke für die Antworten, besonders natürlich an Kalle!
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